Hallo zusammen,
folgende Situation: Unser Betrieb ALPHA wurde am 01.01.22 in 3 Teilbetriebe aufgespalten.
im Betrieb ALPHA existiert ein Betriebsrat (3 + 1 Ersatzmitglied) Nun wollen wir für die 2 Teilbetriebe B und C Neuwahlen organisieren und Wahlvorstände bestellen, da in den beiden Betrieben kein BR vorhanden ist.
Der BR im Betrieb ALPHA hat zunächst das Übergangsmandat für alle 3 Teilbetriebe für 6 Monate.
Nun holt der Arbeitgeber bereits am 1.01.22 per Betriebsübergang 1 BR Mitglied (ALPHA) in den Betrieb B. Aber erst am 1.06.22 noch ein BR Mitglied.
Danach Verbleiben noch 2 BR Mitglieder. 1 BR Mitglied wird per Betriebsübergang in den Betrieb C überführt. Übrig bleibt nur noch 1 BR Mitglied im Betrieb ALPHA.

Welche BR Mitglieder sind nach dem 1.07.22 noch betriebsratsfähig?

Unserer Auffassung nach die BR Mitglieder des Betriebs B, oder?

Wer kann überhaupt den Wahlvorstand bestellen?