Erstellt am 11.04.2014 um 09:38 Uhr von martinez
JA....
er soll dir schriftlich seine Amtsniederlegung geben bzw. bestätigen und dann rutscht automatisch jeder hinter ihm einen platz nach oben da dieser ja wegfällt.
und dann geht alles seinen gewohnten weg
Gruß
Erstellt am 11.04.2014 um 10:12 Uhr von Kölner
Mündlich reicht!
Vll wegen der beweisbarkeit auch mit Zeuge
Erstellt am 11.04.2014 um 11:40 Uhr von martinez
Erstellt am 11.04.2014 um 11:52 Uhr von Kulum
Und welches "Amt" legt ein Ersatzmitglied nieder?
Erstellt am 11.04.2014 um 13:49 Uhr von Pjöööng
Das ist eine tatsächlich sehr interessante Frage.
Das Ersatzmitglied ist nur Ersatzmitglied, hat aber kein "Amt" und wird daher auch nicht befragt, ob er die Wahl annimmt bzw. ablehnt. Von daher erscheint es eher zweifelhaft, dass das Ersatzmitglied von seiner Funktion als Ersatzmitglied zurücktreten kann. Er wird das Amt daher erst ablehnen können, wenn er es antreten soll, also im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitgliedes wenn dieses dazu führt, dass er als Ersatzmitglied nachrückt.
Von daher wird seine heutige Erklärung "Ich stehe als Ersatzmitglied nicht zur Verfügung!" wohl auszulegen sein als "Wenn für mich der Vertretungsfall eintreten sollte, dann werde ich das Amt ablehnen."
Jetzt muss man sich fragen, ob diese Erklärung heute gegeben dann auch tatsächlich in möglicherweise 2 oder 3 Jahren verbindlich wäre. Ich denke nicht.
Ich rendiere dazu, dass ein Ersatzmitglied gar nicht "zurücktreten" oder ablehnen kann, so lange es nicht nachgerückt ist.