Erstellt am 04.04.2014 um 12:38 Uhr von sachsenwilli
Der WV muss sich nicht informieren, wer keinen Dienst hat und auch niemandem die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden. Die Kollegen, die zur Wahl nicht anwesend sind, die können das doch ihrem Dienstplan und dem Wahlausschreiben entnehmen und müssen dann, wenn sie denn wählen wollen, Briefwahl beantragen.
Der WV kann und darf (muss aber nicht) mal alle Wahlberechtigten zusätzlich informieren, dass sie Briefwahl beantragen können.
Erstellt am 04.04.2014 um 13:51 Uhr von Rapper
Nicht ganz richtig.
Der WV muss den Kollegen die Wahlunterlagen zusenden (Briefwahl), die auf Grund ihrerer Tätigkeit für die Firma nicht am Wahltag oder an den Wahltagen in der Firma sein werden.
Hierzu zählen Aussendienstler oder auch die Kollegen, die einen Heimarbeitsplatz haben.
Alle anderen müssen selbst die Breifwahlunterlagen anfordern.
Erstellt am 04.04.2014 um 15:26 Uhr von Huusmeester
@ Rapper : Deswegen ja die Frage zu welcher Gruppe die gehören die keinen Dienst am Wahltag haben . Zu denen die die Unterlagen unaufgefordert zugeschickt bekommen oder zu der Gruppe die die Unterlagen anfordern kann . Bin genauso schlau wie vorher ... Wär schön wenn noch eine fundierte Antwort dazu käme .
Danke und ein schönes WE .
Erstellt am 04.04.2014 um 15:39 Uhr von gironimo
Es ist schon so, dass der WV nicht auch noch den wechselnden Dienstplan im Kopf haben braucht. Die Kollegen können die Briefwahlunterlagen anfordern und denen schickt Ihr sie zu.
Ihr könnt ja noch einmal in einem zusätzlichen Info auf die Briefwahlmöglichkeiten hinweisen.
Erstellt am 04.04.2014 um 17:48 Uhr von nicoline
*Deswegen ja die Frage zu welcher Gruppe die gehören die keinen Dienst am Wahltag haben.*
Sie gehören zu der Gruppe, welche die Briefwahlunterlagen anfordern muss!