Erstellt am 03.04.2014 um 07:26 Uhr von rolfo
wenn die bisherigen GBR Mitglieder auch weiterhin im Betriebsrat sind bleiben sie im GBR bis ihr sie abberuft . Wenn nicht, solltet ihr das auf der nächsten Sitzung schleunigst nachholen
Erstellt am 03.04.2014 um 07:27 Uhr von uller
Der GBR wird nicht neu gewählt. Die in den GBR gewählten BR bleiben bis zur Abberufung, Ausscheiden aus dem BR bzw. eigenen Rücktritt im GBR.
Erstellt am 03.04.2014 um 07:32 Uhr von rolfo
@ Uller
Aber nur, wenn sie auch weiterhin BR-Mitglieder sind
Erstellt am 03.04.2014 um 08:23 Uhr von gironimo
Die eigentliche konst. Sitzung sieht das nicht vor. Man kann natürlich auch die GBR-Mitglieder bestimmen. Ich finde aber, man sollte die Sitzung auch nicht überfrachten.
Lieber eine weitere Sitzung und noch einmal in Ruhe über alles nachgedacht. Falls es noch keine GBR-Mitglieder geben sollte, bricht die Welt auch nicht zusammen, wenn eine GBR-Sitzung ohne Euch stattfindet. Oder Ihr macht noch eine Sitzung und entsendet neue GBR-Mitglieder.
Erstellt am 03.04.2014 um 15:43 Uhr von caroline
also..nochmals zur sache, die ehem. gbr mitglieder gibt es nicht mehr, und der neue br sagt, haben eh keine ahnung, was sollen wir da..wir müssen erst mal lernen...wenn nun dieser br der meinung ist, sie können aus dem nichtwissen da nicht hin..ist u.a. die beschlussfähigkeit des gbr ausser kraft, weil in unserer fa die meisten stimmenanteile sind...
und nichtwissen..kann man ändern, wenn man will...dann brauchts auch keine br sitzung..denn man hat ja noch nicht das wissen....
tja und jetzt vor ostern..und die besetzung der abt....und und und..sagt der br, also die betr. belange lassen dies nicht zu...kranke..urlaub ..das sind doch kein betr. belange
kann man da nchts machen..muss man da tatenlos zu sehen....
und sagt bitte nicht:jeder bekommt den br den er verdient...
Erstellt am 04.04.2014 um 13:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (rolfo):
"wenn die bisherigen GBR Mitglieder auch weiterhin im Betriebsrat sind bleiben sie im GBR bis ihr sie abberuft . Wenn nicht, solltet ihr das auf der nächsten Sitzung schleunigst nachholen"
Der Gesetzgeber sieht das aber anders! Die Mitgliedschaft im GBR endet mit Ablauf der Amtszeit des BR der das GBRMitglied entsandt hat.