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Gesamtbetriebsrat

Q
Qneb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, im BetrVG. ist zu lesen das der BR Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsendet. Muß gewählt werden oder könnte man sich auch untereinander einigen? Gruß Qneb

2.95402

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

14.03.2006 um 12:56 Uhr

Was meinst Du mit "sich untereinander einigen" ? Man sollte die/den regelmäßige/n Delegierte/n schon wählen. Eine Wahl ist doch genau das, dass man sich untereinander einigt.

Ihr könnt natürlich von Sitzung zu Sitzung immer wieder andere KollegInnen, per Beschluss senden (delegieren), aber einer oder zwei sollten schon generell als Delegierte in den GBR gewählt werden. Nur genau diejenigen können nämlich im GBR auch Aufgaben wahrnehmen (wenn der GBR Vorsitz oder Ausschüsse besetzt).

Wenn ihr wechselnde Personen schickt, dann sind die raus aus der inhaltlichen GBR-Arbeit. Das sind dann nur Sitzungsteilnehmer.

P
packer

14.03.2006 um 12:59 Uhr

moin Qneb,

da es sich um eine entsendung handelt, ist eine beschlußfassung nötig. diese ergibt sich auch bei einer abberufung des entsendeten GBR-mitgliedes durch den BR. also müßt ihr auch eine abstimmung machen... einigen müßt ihr euch soweiso.

gruß, packer

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