Erstellt am 29.03.2014 um 07:47 Uhr von pemahu
Auf keinen Fall Ersatzmitglieder, sofern sie nicht als Ersatz für verhinderte Betriebsräte erforderlich sind.
Anwesenheit von Ersatzmitglieder ohne "Nachrückfunktion" würde die konstituierende Sitzung öffentlich machen!