Am Tag der Konstituierenden Sitzung nach der Betriebsratswahl war ein gewähltes Mitglied
krank. Somit wurde das erste Ersatzmitglied eingeladen.
Dieses Ersatzmitglied wurde als 2.Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden gewählt.
Darf das überhaupt sein, da dieses Ersatzmitglied nur an den Betriebsratssitzungen teilnehmen kann, wenn ein gewähltes Mitglied verhindert ist ?