Erstellt am 27.03.2014 um 10:49 Uhr von Kölner
Ne, das geht nicht.
Nur ordentliche BRMs können diese Posten übernehmen...
Erstellt am 27.03.2014 um 11:06 Uhr von Aidan
Zur letzten Frage: Ja, Ersatzmitglieder müssen zur konst. Sitzung geladen werden, wenn Gewählte verhindert sind. (Fitting § 29 Rn 14)
Erstellt am 27.03.2014 um 11:16 Uhr von Kulum
Aidan, was ist denn heute mit dir los? Das war nicht die Frage ;)
Was ist eigentlich ein zweiter Stellvertreter? Der Stellvertreter des Stellvertreters? Dann geht das vielleicht doch, wenn man mal etwas genauer drüber nachdenkt. Wobei mir neu wäre, dass man sowas überhaupt wählt
Erstellt am 27.03.2014 um 11:38 Uhr von Aidan
Ich, ja... ehm... bin dann mal lieber weg ... :-/
Erstellt am 27.03.2014 um 14:50 Uhr von moreno
Aber überlegt mal dies würde ja bedeuten, dass das Ersatzmitglied Ansprechpartner für die Geschäftsleitung wäre wenn BRV und Stellvertreter nicht anwesend z.B. auf einen gemeinsamen Seminar sind. Derjenige weiß aber vielleicht garnicht Bescheid welche Themen grade aktuell im Betriebsrat sind, weil er vielleicht bei den letzten Sitzungen nicht anwesend war. Also einfach ne Vertretungsreihenfolge in der GO ohne Ersatzmitglieder festlegen.
Erstellt am 27.03.2014 um 15:21 Uhr von gironimo
Seit wann gibt es einen 2. Stellvertreter? Im BetrVG kommt der nicht vor. Wie der BR im Übrigen seine Notfallplanung macht und Ansprechpartner definiert, ist allein dessen Sache. Da kann durchaus auch einmal ein Ersatzmitglied in Frage kommen.
Erstellt am 31.03.2014 um 22:12 Uhr von meister
Ja aber ein 2 stellverteter ??? Ihr könnt namendlich jemand nennen der im notfall ansprechpatner is