Guten Tag,
Eine Frage zur BR Wähl, ist ein Arbeitnehmer im Sinne des Paragraph.5 BetrVG auch ein Mitarbeiter der von seinem Arbeitgeber von seinen Aufgaben unter Fortzahlung aller Bezüge freigestellt wurde. Der Arbeitgeber versucht diesen Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, hatte aber bisher im Zustimmungsersetzungsverfahren keinen Erfolg. Auf der "Wählerliste Betriebsratswahl" erscheint dieser Arbeitnehmer nicht mehr.
Vielen Dank.