Erstellt am 26.03.2014 um 07:33 Uhr von Oblatixx
Der alte BR ist weiter tätig, bis zum Ende seiner Amtszeit. Keine Ahnung, wann das ist.
Die konstituierende Sitzung muss nur innerhalb der Frist einberufen werden. Der Termin kann auch später liegen, sollte aber vor Ende der Amtszeit des alten BR sein.
Erstellt am 26.03.2014 um 08:08 Uhr von Hoppla
Was wenn die Sitzung aber nicht vor Ende der Amtszeit einberufen werden kann? Der eine ist wie gesagt Krank und der andere hat zwei Wochen Urlaub. Die Amtszeit endet am 31.03.2014.
Erstellt am 26.03.2014 um 08:11 Uhr von Kulum
Und warum soll die konstituierende Sitzung nicht stattfinden? Verschiebt der BR auch künftig alle Sitzungen, wenn mal jemand arbeitsunfähig ist oder Urlaub hat?
Erstellt am 26.03.2014 um 08:19 Uhr von Hoppla
Müssen nicht ALLE Neu gewählten BR Mitglieder bei der Konstituierenden Sitzung anwesend sein, weil ja ein nicht anwesendes Neues Mitglied sich evtl. ja auch wählen lassen will?
Erstellt am 26.03.2014 um 08:21 Uhr von blackjack
Für verhinderte BRM werden Ersatzmitglieder geladen.
Erstellt am 26.03.2014 um 08:37 Uhr von Kulum
"Müssen nicht ALLE Neu gewählten BR Mitglieder bei der Konstituierenden Sitzung anwesend sein..."
Nein, wie blackjack richtig schreibt
"...weil ja ein nicht anwesendes Neues Mitglied sich evtl. ja auch wählen lassen will?"
Zum Einen kann man auch in Abwesenheit gewählt werden, zum Anderen der Wunsch sich einer Wahl zu stellen (du meinst BRV?) muss nichts mit dem zu tun haben, was der Rest des Gremiums möchte. Und selbst wenn doch, kann man das später jederzeit wieder ändern.