Aushang neu gewählter BR
Hallo, der Aushang zum offiziellen Wahlergebnis erfolgt ja noch durch den Wahlvorstand. Die Info über den neu gewählten BR mit Funktion, Kontaktdaten, etc. durch den neu gewählten BR.
Muss bzw. darf der Fakt, dass ein gewähltes BR Mitglied sein Amt nicht angenommen hat und dadurch ein Ersatzmitglied zum normalen Mitglied wurde im Aushang explizit erwähnt werden?
Grüße Hr. Peppschmier
Community-Antworten (2)
11.06.2018 um 13:17 Uhr
den MA sollte schon klar werden, wie das Ergebnis zustande kommt.
11.06.2018 um 14:24 Uhr
Der Betriebsrat vertritt die Mitarbeitenden - diesen muß schon bekannt sein, durch wen sie vertreten werden - also ja, eine solche Veränderung sollte kommuniziert werden!
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