Erstellt am 25.03.2014 um 14:56 Uhr von sachsenwilli
Hat der WV eine mögliche Nachfrist eingeräumt?
Wenn schon alle Messen gesungen sind, dann wird es ein 3-er BR.
Erstellt am 25.03.2014 um 15:27 Uhr von blackjack
##Wenn schon alle Messen gesungen sind, dann wird es ein 3-er BR.##
Ist dem wirklich so?
Erstellt am 25.03.2014 um 18:41 Uhr von pillepalleTR
"Hat der WV eine mögliche Nachfrist eingeräumt?"
Sobald eine (gültige) Liste eingereicht wurde, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
(http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__9.html)
"Ist dem wirklich so?"
Das Gesetz sagt zwar was von "zuwenig wählbaren(!) AN" (d.h. passives Wahlrecht) und "die nächstniedrigere Betriebsgröße" (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__11.html), im Vordergrund sollte aber immer der Fakt stehen, das überhaupt ein BR gewählt wird.
Erstellt am 25.03.2014 um 19:07 Uhr von blackjack
##..im Vordergrund sollte aber immer der Fakt stehen, das überhaupt ein BR gewählt wird.##
Dem ist nicht so.
Zu beachten ist, dass nach § 11 BetrVG der Sprung immer nur auf die nächst kleinere Anzahl eines Betriebsratsgremiums funktioniert.
Soweit also 7 Betriebsräte zu wählen sind, muss dem Wahlvorstand zumindest eine Liste mit 5 bzw. 6 Kandidaten vorliegen. In diesem Fall werden dann 5 Betriebsräte und bei 6 Kandidaten 1 Ersatzmitglied gewählt. Eine weitergehende Reduzierung ist vom Wortlaut des § 11 BetrVG nicht gedeckt.
Das bedeutet, wenn ein Gremium aus 7 Personen zu wählen ist und auch nach Nachfristsetzung lediglich 3 Kandidaten gefunden wurden, so hat der Wahlvorstand die Mitteilung gem. § 9 Abs. 2 WO zu machen, eine Betriebsratswahl findet dann nicht statt.