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Stützunterschrift

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Isabell
Nov 2016 bearbeitet

Kann eine Arbeitnehmerin eine Stützunterschrift leisten, auch wenn sie in der Zeit der Wahlphase im Urlaub ist und keine Möglichkeit besteht, dass sie eine Briefwahl vornimmt.

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Community-Antworten (4)

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Pappnase

18.03.2014 um 13:31 Uhr

Warum kann sie nicht vor dem Urlaub Briefwahl machen ? Und...natürlich darf sie eine Stüztunterschrift leisten - in dem Zeitrahmen, in dem die Kandidatenwerbung statt findet. Was sagt denn Euer Wahlvorstand hierzu?

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Isabell

18.03.2014 um 13:53 Uhr

Die Wählerliste, Wahlordnung und das Wahlausschreiben liegen seit gestern aus. Wahlvorschläge sind noch nicht eingegangen. Die Kollegin ist ab morgen im Urlaub und weilt dann im Regenwald, wo sie uns keine Postanschrift nennen kann. Sonst hätten wir die Unterlagen zugeschickt. Leider kommt sie auch erst einen Tag nach der BR-Wahl zurück.

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Pappnase

18.03.2014 um 13:56 Uhr

Dann kann sie leider nicht mit wählen - aber trotzdem darf sie doch eine Stützunterschrift leisten.

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Isabell

18.03.2014 um 13:57 Uhr

Danke für die Antwort.

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