Hallo, ich habe wieder einmal eine Frage. Eine Kollegin befindet sich im Urlaub und hat nun mir per EMail mitgeteilt, dass sie gerne für die BR-Wahl kandidieren will. Sie bat mich, sie auf die Wählerliste zu setzen (wir haben Persönlichkeitswahl). Die Ablaufsfrist für die Vorschlagslisten endet bevor sie aus dem Urlaub wieder kommt. Gilt Ihre Willensbekundung per EMail als "Unterschrift". Ich bin übrigens Wahlvorstand. Sheila.