Erstellt am 16.03.2014 um 22:02 Uhr von Valdi
Der Wahlleiter wird vom BR aus seiner Mitte gewaehlt > $29 Abs.1 BetrVG.
Bei uns wird das immer das aelteste BR-Mitglied. Einfache Mehrheit reicht > Dann kommt die Wahl des BR-Vorsitzenden und dessen StellvertreterInn > Dann uebernimmt der die BR-Vorsitzende die Leitung der Sitzung.
Erstellt am 17.03.2014 um 07:37 Uhr von teufel
Morgen.
Der Wahlvorstand lädt zur konst. Sitzung des neuen b r ein.
Die Wahlleistung übernimmt in der konst. Sitzung der wahlvorstandsvorsitzende.
In der Sitzung wird dann vom neuen Gremium der Vorsitzende des b r , der Stellvertreter, Schriftführer, gbr delegierte usw. Gewählt.
Danach verlässt der wahlvorstandsvorsitzende den Raum wenn er nicht selbst zum b r gewählt worden ist dann kann er ja natürlich da bleiben.
Erstellt am 17.03.2014 um 07:41 Uhr von blackjack
##Die Wahlleistung übernimmt in der konst. Sitzung der wahlvorstandsvorsitzende.##
Der Vorsitzende des Wahlvorstands kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, es sei denn, er ist gleichzeitig auch gewähltes Betriebsratsmitglied.
Erstellt am 17.03.2014 um 08:06 Uhr von teufel
Ja, falsch geschrieben .
Aus der Mitte der Teilnehmer wird der Wahlleiter bestimmt.
Nur wenn er in den b r gewählt wurde kann er auch Wahlleiter sein.
Erstellt am 17.03.2014 um 08:37 Uhr von gironimo
So ist es. Der WV hat einen relativ kurzen Einsatz in der konst. Sitzung. Er fragt nach Vorschlägen, wer die Wahl des BRV leiten soll. Dann lässt er darüber abstimmen und der so gewählte übernimmt das weitere Geschehen. Wenn der WV dann auch noch gewähltes BR-Mitglied ist, bleibt er eben als solches in der Runde sitzen.
Erstellt am 18.03.2014 um 16:34 Uhr von cazze
Hallo Zusammen
ich wollte wissen wie so eine Wahl abläuft , gbt s vordrucke oder ähl.
Erstellt am 18.03.2014 um 17:15 Uhr von pillepalleTR
1. Schritt: man (=WV) fragt, wer für die Wahlleiter-Funktion kandidiert und bittet damit um Wahlvorschläge
2. Schritt: man (=WV) bittet die BR-M, die für Kandidat A sind, das Händchen zu heben
Schritt 2 wird ggf. für jeden weiteren Kandidaten wiederholt
3. Schritt: man (=WV) bestimmt den Kandidaten, der die meisten Stimmen erhalten hat
4. Schritt: man (=WV) fragt diesen, ob er die Wahl annimmt
1. Antwortmöglichkeit des Gewählten: JA -> Folge: man (=WV) trollt sich (sofern nicht selbst in den BR gewählt)
2. Antwortmöglichkeit des Gewählten: NEIN -> Folge: zurück zu Schritt 1 bzw. Frage unter Schritt 4 an den Zweitplatzierten richten etc.
ggf. muss das Händchenheben z.B. durch des Beschriften eines Zettels mit einem Namen ersetzen werden - nämlich dann, wenn jemand geheime Wahl beantragt hat
Der ganze Vorgang wird dann im Protokoll der Sitzung festgehalten. Für die konstituierende Sitzung gibt es in der Tat tolle Vordrucke. Durch deren Verwendung läuft man auch nicht Gefahr, etwas zu vergessen.
Erstellt am 18.03.2014 um 18:25 Uhr von cazze
Hallo nochmal,
wo finde ich diese tolle vordrucke, zudem frage : wenn der vorsitz gewählt wurde muss er sämtliche schreiben an den Arbeitgeber schreiben ? welche ?
gibt es auch hier vordrucke.
Erstellt am 18.03.2014 um 18:30 Uhr von Globus
Erstellt am 18.03.2014 um 19:38 Uhr von cazze
Hey ' man wird als BRV gewählt . dann erstellt dieser das Sitzungsprotokoll und das Schreiben an den Arbeitgeber , diese Muster schreiben meine ich.
Gruss
Erstellt am 18.03.2014 um 19:47 Uhr von pillepalleTR
Mit ein wenig Glück findet man was über die AMÜ (=Allwissende Müllhalde) - also einfach mal googeln. (Ich würd mal dem Onkel Google folgenden Befehl geben "such! vordrucke betriebsrat konstituierung")
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es bspw. auch im rieder-Verlag (die WAF verzeihe mir) ein großes Formularbuch (mit CD) für BR.
Wenn man aber an BR-Literatur allgemein mit(!) gleichzeitiger Kostenübernahme durch den AG rankommen möchte, braucht man nen Beschluss. Das setzt wiederum die Konstituierung voraus. Und schon beißt sich die Katze in den Schwanz ...