Ist die Tätigkeit eines 100% freigestellten Betriebsrates ein Ehrenamt?
Guten Morgen zusammen,
wie seht ihr das?
VG
Community-Antworten (6)
17.08.2022 um 09:40 Uhr
Das Betriebsverfassungsgesetz hat da ein klare Formulierung.
§ 37 Betriebsverfassungsgesetz Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
17.08.2022 um 10:08 Uhr
ganz kurz und knapp: JAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
17.08.2022 um 10:25 Uhr
Hallo Donauwelle, es handelt sich jedenfalls nicht um eine Tätigkeit gemäß NachwG, da in deinem Arbeitsvertrag nicht stehen wird "er wird als Betriebsrat beschäftigt."
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
-eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
Natürlich ist die Betriebsratsarbeit, ob freigestellt oder nicht eine Tätigkeit, aber nicht im Sinne einer beruflichen Tätigkeit. Dies kann aber u. U. als eine solche wahrgenommen werden, wie z. B. bei Politikern, diese sind in Ihrer Anfangsphase auch ehrenamtlich unterwegs. Nach außen hin wird das Ehrenamt aber oft als berufliche Tätigkeit wahrgenommen.
Verfolgst du mit deiner Frage einen speziellen Gedanken?
17.08.2022 um 13:54 Uhr
Hallo,
es kam im Gremium die Frage auf ,ob eine bezahlte Vollzeitstelle als freigestellter BR unter das Ehrenamt fällt. Danke für eure Ausführungen.
17.08.2022 um 14:04 Uhr
die bezalteVollzeitstelle ist dann doch frei, wenn der MA 100% freigestellt wird?
17.08.2022 um 15:18 Uhr
"es kam im Gremium die Frage auf ,ob eine bezahlte Vollzeitstelle als freigestellter BR unter das Ehrenamt fällt." Das freigestellte Betriebsratsmitglied bekommt sein Geld nicht für die Betriebsratstätigkeit, sondern für die Tätigkeit, die er laut Arbeitsvertrag verrichten müsste, wenn er nicht freigestellt wäre. Also immer noch Ehrenamt.
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