Erstellt am 22.03.2006 um 19:48 Uhr von norbert
sofort eine außerordentliche BR-Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Wahl der freigestellten BR-Mitglieder" einberufen. Die durchgeführte Wahl ist ungültig und rechtlich gibt es gar keine Freistellung.
Erstellt am 22.03.2006 um 19:55 Uhr von sh_9260
Mal ganz Vorsichtig !!!!!!!!!!!!!!
§38 BetrVG
(2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl;
Also es ist wir bei der Betriebsratswahl selbst, wenn nur eine Liste abgegeben wird gibt's die Mehrheitswahl !!!