Hallo,

die Wahl der 3 Freigestellten in unserer Firma hat als Mehrheitswahl stattgefunden. Keinem war klar, das es eine Verhältnisswahl sein muss. Nun sind die 3 Freigestellten aus dem gleichen "Lager" mit Mehrheit (8 zu 5) gewählt worden. Können wir verlangen, dass die Wahl der Freigestellten als Verhältnisswahl wiederholt werden muss und wie kann man vorgehen?