Freistellungswahl falsches Wahlverfahren
Hallo,
die Wahl der 3 Freigestellten in unserer Firma hat als Mehrheitswahl stattgefunden. Keinem war klar, das es eine Verhältnisswahl sein muss. Nun sind die 3 Freigestellten aus dem gleichen "Lager" mit Mehrheit (8 zu 5) gewählt worden. Können wir verlangen, dass die Wahl der Freigestellten als Verhältnisswahl wiederholt werden muss und wie kann man vorgehen?
Community-Antworten (2)
22.03.2006 um 20:48 Uhr
sofort eine außerordentliche BR-Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Wahl der freigestellten BR-Mitglieder" einberufen. Die durchgeführte Wahl ist ungültig und rechtlich gibt es gar keine Freistellung.
22.03.2006 um 20:55 Uhr
Mal ganz Vorsichtig !!!!!!!!!!!!!!
§38 BetrVG (2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl;
Also es ist wir bei der Betriebsratswahl selbst, wenn nur eine Liste abgegeben wird gibt's die Mehrheitswahl !!!
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