Von 5er BR auf 1er BR
moin,
wir müssten einen 5erBr wählen, haben mit dem AG eine vereinbarung über das einfache wahlverfahren geschlossen. während der wahl hat sich herausgestellt, dass sich nur einer zur wahl stellt. muss das wahlverfahren unterbrochen werden und das wahlausschreiben neu erstellt werden und von fünf auf einen sitz gegangen werden? oder wird das anders gehandhabt?
muss die wahl komplett abgebrochen werden und alles von vorne gestartet werden, muss der wahlvorschlag auch neu eingereicht werden.
der gewerkschaftssekretär meint es müsse alles neu angefangen werden.
Community-Antworten (3)
13.03.2014 um 13:14 Uhr
Erst einmal eine Nachfrist setzen! Dann auf die nächst mögliche BR-Anzahl senken!
13.03.2014 um 17:23 Uhr
wahrscheinlich beruft sich der Gewerkschaftssekretär auf § 33 Abs. 5 WO: "Ist in der Wahlversammlung kein Wahlvorschlag zur Wahl des Betriebsrats gemacht worden, hat der Wahlvorstand bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben (§ 31 Abs. 2) zu erfolgen."
Vielleicht lasst Ihr das mit dem vereinfachten Wahlverfahren und zieht das ganze im normalen Wahlverfahren auf. Dann haben die Kollegen etwas Zeit; sich Gedanken zu machen.
13.03.2014 um 21:18 Uhr
es gibt ja einen (1) wahlvorschlag, deshalb die frage. es läuft wieder auf einen 1er Br hinaus. die wenigsten im unternehmen haben einen unbefristeten vertrag, deshalb hat sich die "alte BRV" wieder zur wahl gestellt.
laut sekretär soll die wahl unterbrochen werden und mit neuem wahlausschreiben, 1er BR wieder gestartet werden. aber wir haben zweifel an dieser variante.
Verwandte Themen
1er Betriebsrat - wie geht das ?
ÄlterHallo zusammen, wir haben gestern einen 1er Betriebsrat gewählt. Wo gibt es Informationen über Details der Amtsführung. z.B. Wie kommt ein Beschluss zustande, Muss der 1er BR eine BR-Sitzung offizie
Betriebsratswahl
ÄlterWir wollen einen BR wählen. Eigentlich wäre die Vorraussetzungen für einen 3er Br gegeben. Jetzt stehen wir wahrscheinlich nur zu Zweit zur Verfügung. Einer wurde schon eingeschüchtert. Können w
Führt temporäre Versetzung eines "1er" BR zu Neuwahl?
ÄlterHallo Forum, Die Ausgangssituation: Ich bin "1er" BR in Bayern und habe kein Ersatzmitglied. Im Unternehmen gibt es einen Betrieb in HH mit einem "3er" BR. Wir haben einen "2er" GBR gebildet (i
1er Betriebsrat
Älterhallo, unserm brv wurde gekündigt und er ist widerstandslos gegangen. jetzt wollen die verbliebenen 2mitglieder neu wählen. leider findet sich kein drittes mitglied für die wählerliste. kann
Neuwahl 1er BR oder Nachrücken Ersatzmitglied?
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei, einen BR zu gründen. Da wir 10 Mitarbeiter sind, ist es ein 1er Gremium. Den Vorsitz soll ein Kollege machen und wir haben zwei Kollegen, die als Ersatzmitglied antret