moin,

wir müssten einen 5erBr wählen, haben mit dem AG eine vereinbarung über das einfache wahlverfahren geschlossen. während der wahl hat sich herausgestellt, dass sich nur einer zur wahl stellt. muss das wahlverfahren unterbrochen werden und das wahlausschreiben neu erstellt werden und von fünf auf einen sitz gegangen werden? oder wird das anders gehandhabt?

muss die wahl komplett abgebrochen werden und alles von vorne gestartet werden, muss der wahlvorschlag auch neu eingereicht werden.

der gewerkschaftssekretär meint es müsse alles neu angefangen werden.