Erstellt am 13.08.2011 um 14:08 Uhr von fasssungslos
HansUW
zumindest den, dass er sich nie mit jemandem beraten kann, immer alles alleine entscheiden muss, finde ich.
Erstellt am 13.08.2011 um 16:44 Uhr von wölfchen
. . . und er kann sich nie auf die Entscheidung des Gremiums berufen . . .
Erstellt am 13.08.2011 um 18:04 Uhr von eveline
HansUW
warum diese Frage? Wieviele Wähler gibt es??
Erstellt am 13.08.2011 um 19:01 Uhr von hansUW
wähler gibt es genug, die meisten leider nur mit zeitvertrag. so wie die wahl bis jetzt läuft, wird es ein einer br.
hans
Erstellt am 13.08.2011 um 19:57 Uhr von viktor
Da gab es doch jüngst ein Urteil (allerdings nur erste Instanz) zur Entfristung eines Kandidaten durch Betriebsratswahl (unter Bezug auf EU-Recht)
Die größe des BR bezieht sich doch auf "in der Regel Beschäftigte". Ein Betrieb, der ständig 100 befristete Angestellte hat, hat eben doch 100 Wahlberechtigte - oder sind die Befristeten Leiharbeitnehmer?
Oder verstehe ich die Antwort von hansUW falsch.
Erstellt am 15.08.2011 um 21:01 Uhr von Kölner
@all
§ 99 Abs. 1 BetrVG ist vll. die einschneidenste Benachteiligung eines 1er BR...