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Betriebsratswahl gültige/ungültige Wahlzettel

M
mibuduesseldorf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind gerade etwas unsicher. Wir haben eine Listenwahl durchgeführt.

Auf drei Stimmzetteln wurden zu viele Kreuze gemacht, allerdings alle bei der selben Liste.

Zum Verständnis:

Die Wähler haben Ihr Kreuz im vorgegebenen Kreis bei "Liste 1" gemacht, und dazu noch die dahinterstehenden zwei Listenvertreter angekreuzt. Also alle Kreuze auf einer Linie bzw. einer Liste.

Sind diese Zettel dann ungültig? Wir sind geteilter Meinung.

Danke und Grüße, Mike

3.112010

Community-Antworten (10)

R
rolfo

13.03.2014 um 12:20 Uhr

Die Stimmzettel sind gültig, allerdings wird nur 1 Stimme gezählt, also 1 Kreuzchen. Bei einer Personenwahl kann ich ja auch 1 Person 10 Stimmen geben und nur 1 wird gezählt.

M
mibuduesseldorf

13.03.2014 um 12:40 Uhr

Nun hat der Wahlvorstand die Stimmzettel allerdings für ungültig erklärt bzw. eine Person im Wahlvorstand alleine.

Können die Stimmen nachträglich als gültig korrigiert werden? Das hätte Auswirkungen auf die Sitze, sprich es würde eine Person raus, eine andere einziehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Ergebnis ja nicht korrekt.

N
nicoline

13.03.2014 um 12:41 Uhr

mibuduesseldorf, ich finde durch diese Art des Ankreuzens ist der Wählerwille deutlich erkennbar, für mich wäre der Stimmzettel gültig, unabhängig davon, wieviele Kreuze darauf sind.

M
mibuduesseldorf

13.03.2014 um 12:49 Uhr

ok, aber wie gehen wir jetzt vor? Die Wahl anfechten? Oder die Stimmen einfach für gültig erklären und ein neues Ergebnis veröffentlichen?

Wie ist hier die Rechtslage, was sind die Möglichkeiten?

R
rolfo

13.03.2014 um 12:53 Uhr

Wie kommt es, dass nur 1 Person des Wahlvorstands das entscheidet, dafür seid ihr doch mindestens 3. Jetzt sollte der Wahlvorstand seine Bekanntgabe des Wahlergebnisses berichtigen. Wird zwar Ärger mit den anderen geben, aber besser jetzt als wenn die Wahl angefochten wird.

G
gironimo

13.03.2014 um 12:55 Uhr

Einer allein kann nicht entscheiden. Der Wahlvorstand beschließt gemeinsam, ob eine Stimme ungültig ist. Wenn dadurch das Wahlergebnis beeinflusst wird, gäbe es ja sogar einen Anfechtungsgrund!

Aus meiner Sicht ist der Stimmzettel gültig. Wenn noch kein Ergebnis als endgültig veröffentlicht wurde, könnt Ihr den Punkt noch einmal korrigieren.

M
mibuduesseldorf

13.03.2014 um 12:56 Uhr

rolfo Das wird ein Problem. Denn die Person des Wahlvorstandes, die die Stimmen für ungütlig erklärt hat, wird ihren Sitz im BR verlieren, wenn diese drei Stimmen nachträglich gezählt werden. Deswegen wird sich dagegen gesträubt.

Welche Mittel haben die Nicht-Wahlvorständler jetzt?

P.S.: Es wurde schon ein Endergebnis veröffentlicht. Dennoch ist es ja so nicht richtig. Also bleibt nur die Anfechtung?

N
Nubbel

13.03.2014 um 12:58 Uhr

warum drei stimmen?

M
mibuduesseldorf

13.03.2014 um 13:00 Uhr

Weil es sich um drei Wahlzettel handelt.

A
Aidan

13.03.2014 um 13:11 Uhr

Das vom Wahlvorstand festgestellte und bekanntgemachte Ergebnis ist verbindlich.

Hieran kann nur ein Arbeitsgericht im Rahmen einer Anfechtung etwas drehen, teilweise machen die das sogar, auch wenn ich dafür eigentlich keine Handlungsgrundlage im Gesetz sehe.

Also: Wenn Anfechtung kommt, versuchen korrigieren zu lassen. Evtl Neuwahl, je nach Tageslaune des Richters. Wenn keine Anfechtung kommt, lebt ihr damit - und macht es beim nächsten Mal besser. Könnt ihr nicht damit leben, tretet als BR zurück und macht selbst ne Neuwahl.

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