Erstellt am 10.03.2014 um 15:51 Uhr von dersensenmann
Moin,
warum habt ihr überhaupt ein Datum dafür aufgenommen im Wahlausschreiben?
Das weiß man doch gar nicht so genau wegen den möglichen Nachfristen...
Verpflichtend ist die Bekanntgabe eine Woche vor beginn der Stimmabgabe (§10 (2) WO)
Meine Meinung dazu:
Da dieses Datum nicht verpflichtend im Wahlausschreiben stehen muss, kann man es auch anpassen.
Besser aber in Zukunft weglassen.
Gruß
Frank
Erstellt am 11.03.2014 um 07:47 Uhr von Hartmut
Hallo Mitbestimmer, in der Wahlordnung finde ich nichts über einen Termin zur Bekanntmachung der Bewerber, so wie ihr es wahrscheinlich meint, mit Showbühne und so. (Etwas anderes ist der Aushang der Vorschlagslisten, der ist sehr wohl geregelt.)
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann verlegt den Tag wie ihr möchtet, wer hindert euch.