Unser Wahlvorstand besteht aus 3 Mitglieder und hat 4 Ersatzmitglieder. Müssen zum Wahltag alle 3 Mitglieder im Wahllokal anwesend sein oder können die Ersatzmitglieder einspringen, wenn es dienstlich erforderlich wäre bzw. räumlich sehr weit (ca. 350Km) ist? Klar ist, das der Wahlvorstand für diese Zeit vom Arbeitgeber freigestellt werden muss, aber manchmal sieht es in der Praxis anders aus.