Erstellt am 06.03.2014 um 14:02 Uhr von Oblatixx
Zwei müssen bei der Stimmabgabe ständig da sein.
Erstellt am 06.03.2014 um 15:36 Uhr von gironimo
>aber manchmal sieht es in der Praxis anders aus< Wieso? Ihr meldet Euch doch nur ab - und macht Euren Job! >wenn es dienstlich erforderlich wäre< Das darf es nicht geben. Der Arbeitgeber kennt doch auch den Wahltermin und er trägt die Verantwortung, dass Ihr den Rücken frei habt. Vielleicht sprecht Ihr das schon vorher einmal beim Arbeitgeber an.
Aber ergänzend zu Oblatixx: Zur Auszählung müsst Ihr alle drei da sein.
Erstellt am 06.03.2014 um 16:44 Uhr von WaVoHR
Danke für die Antworten. Also werden wir alle 3 zur Wahl und Auszählung anwesend sein.
Erstellt am 06.03.2014 um 16:52 Uhr von Oblatixx
Ach, noch was ... Die Ersatzmitglieder treten nur ein, wenn einer von euch verhindert ist. wenn ihr Helfer braucht, dann müsst ihr euch Wahlhelfer berufen.
Erstellt am 06.03.2014 um 17:38 Uhr von pemahu
... aber Ihr müsst die Ersatzmitglieder nicht ausschließen bei Eurer Berrufung von Wahlhelfern!