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Wieviele Mitglieder im Wahlvorstand wären nötig?

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rumpelstilzchen
Apr 2018 bearbeitet

Wir müssen aufgrund der Weitläufigkeit unseres Betriebes voraussichtlich 5 Wahllokale an 2 Wahltagen besetzen. Der BR hat nur einen 3er Wahlvorstand und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Kann am Wahltag auch ein Ersatzmitglied im Wahllokal anwesend sein? Oder heißt "...stimmberechtigtes Mitglied..." in jedem Fall nur Wahlvorstandsmitglieder. Ist die Wahl dann anfechtbar, wenn ein Ersatzmitglied anwesend ist am Wahltag?

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Community-Antworten (1)

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Fayence

30.12.2005 um 13:39 Uhr

Hallo Rumpelstilzchen,

  1. ein Ersatzmitglied ist nur im Vertretungsfall eines verhinderten Wahlvorstandsmitglied stimmberechtigt, sonst wäre es ja kein Ersatzmitglied
  2. Bei der Stimmabgabe müssen entweder mind. 2 stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstandes oder 1 stimmberechtigtes Mitglied + 1 bestellter Wahlhelfer im Raum anwesend sein.

Daraus folgt, dass Eure geplanten 5 Wahllokale nicht ordnungsgemäß besetzt werden können und einer Wahlanfechtung Tür und Tor geöffnet ist. Warum macht Ihr keine Briefwahl? Ist zwar viel Arbeit, aber unter den von Dir geschilderten Umständen sicherlich die korrekte Variante.

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