Wir müssen aufgrund der Weitläufigkeit unseres Betriebes voraussichtlich 5 Wahllokale an 2 Wahltagen besetzen. Der BR hat nur einen 3er Wahlvorstand und 3 Ersatzmitglieder bestellt.
Kann am Wahltag auch ein Ersatzmitglied im Wahllokal anwesend sein? Oder heißt "...stimmberechtigtes Mitglied..." in jedem Fall nur Wahlvorstandsmitglieder. Ist die Wahl dann anfechtbar, wenn ein Ersatzmitglied anwesend ist am Wahltag?