Erstellt am 06.03.2014 um 11:19 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.03.2014 um 11:22 Uhr von Oblatixx
Du kannst ja zur Sicherheit noch einen hübschen Zettel an die Tür kleben, auf dem steht, wo ihr zu erreichen seid.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:23 Uhr von Pjöööng
Nein, reicht nicht!
Am ursprünglich geplanten Wahllokal muss ein jederzeit deutlich erkennbarer Verweis auf das neue Wahllokal während des gesamten Abstimmungszeitraumes angebracht sein.
Zudem würde ich ein WV-Mitglied eine Viertelstunde vor Abstimmungsende zu dem ursprüglich genannten Wahllokal schicken damit dieser evtl dort noch kurz vor Toresschluss erscheinende Wähler zum richtigen Wahllokal geleiten kann.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:32 Uhr von Oblatixx
Abs. 1: schrieb ich schon.
Abs. 2: Wozu müssen die letzten Wähler geleitet werden, wenn sie doch das Schild sehen und eventuell lesen können? Wenn schon, dann steht die ganze Zeit einer da und liest den Wählern das Schild vor.
Erstellt am 06.03.2014 um 11:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (oblatixx):
"Abs. 1: schrieb ich schon."
In der Tat! Du warst ein paar Sekunden schneller. Gratulation dazu! ;0)
Zitat (oblatixx):
"Abs. 2: Wozu müssen die letzten Wähler geleitet werden, wenn sie doch das Schild sehen und eventuell lesen können?"
Um Anfechtungen zu vermeiden die sich darauf stützen dass ein verhinderter Wähler rechtzeitig am ursprünglich geplanten Wahllokal war, das aktuelle Wahllokal dann aber erst nach Schließung gefunden hat. Der Aufwand für das vorgeschlagene Vorgehen ist gering, der Nutzen aber unter Umständen kolossal.
Zitat (oblatixx):
"Wenn schon, dann steht die ganze Zeit einer da und liest den Wählern das Schild vor."
Du kennst Eure Belegschaft besser als ich, wenn Du das für sinnvoll oder notwendig hältst, dann tu es.
Ach ja, übrigens: "Du kannst ja zur Sicherheit noch einen hübschen Zettel an die Tür kleben, auf dem steht, wo ihr zu erreichen seid."
Genau so würde ich das nicht tun! Bei dem beschriebenen Sachverhalt geht genau das vermutlich in die Hose,
Erstellt am 06.03.2014 um 13:01 Uhr von Oblatixx
Ok, der Zettel an der Tür ist sicher Mist.
Bitte erkläre mir aber mal den folgenden Satz:
> Am ursprünglich geplanten Wahllokal muss ein jederzeit deutlich erkennbarer Verweis
> auf das neue Wahllokal während des gesamten Abstimmungszeitraumes angebracht sein.
Erstellt am 06.03.2014 um 13:03 Uhr von Pjöööng
Was vesrtehst Du denn an dem Satz nicht?
Erstellt am 06.03.2014 um 13:39 Uhr von Oblatixx
Wenn mein vorgeschlagener Zettel Mist ist, dann bleibt nichts anderes über, als den Hinweis in die Tür zu meißeln, schnitzen oder brennen. Anders ist so ein Verweis schließlich nicht machbar.
Der AG wird sich freuen.
Erstellt am 06.03.2014 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Meißeln, schnitzen, brennen würde ich auch nicht empfehlen.
Bei Deinem vorgeschlagenen Zettel sehe ich einfach folgendes Problem: Ich schicke morgens vor Öffnung des Wahllokals jemanden zu dem ursprünglich benannten Raum, der bekommt Deinen ausgedruckten, sauber laminierten Zettel und das breite rote Textilklebeband mit und klebt den Zettel rundum mit dem roten Klebeband fest auf die Tür: Unübersehbar rot eingerahmt, das kann niemand übersehen.
Eine Stunde später tauchen willige Wähler auf und sehen in einen Raum in dem die Handwerker (externes Unternehmen) zu Gange sind. "Äh, sollten hier nicht heute die BR-Wahlen stattfinden?", "Keine Ahnung, wir sind zum Arbeiten hier!".
Und der Zettel? Der ist noch da, aber bei geöffneter und verkeilter Tür nur für diejenigen sichtbar die sich in den Spalt zwischen Wand und Türblatt quetschen können ...
Erstellt am 06.03.2014 um 14:44 Uhr von Oblatixx
Ja, weiser Mann, wir sind ja alle blöde ...
Thema abgeschlossen.
Erstellt am 06.03.2014 um 15:50 Uhr von gironimo
Also zusammengefasst: Der WV sollte alles erdenkliche tun, damit den Wählern der neue Wahlort bekannt ist. Also Aushang, Schild an oder neben der Tür, E-Mail usw.
Als Listenführer wäre das übrigens für mich ein willkommener Anlass, am Wahltag vor dem Tor noch einmal Wahlwerbung für meine Liste zu verteilen. Auf der Vorderseite in großen Lettern: die Änderung des Wahlraums zur Erinnerung.