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Betriebsratswahl (Eigen-)Werbung

K
kaplumba
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand Adressdaten der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung an Betriebsratswahlkandidaten zu Werbezwecken herausgeben?

@ hoppel: Danke für die Anwort!

Aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf er das nicht? und weitergehend gefragt: Was passiert, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes, welche selber Kandidatin ist, sich die Adressdaten zu eigen macht und die Mitarbeiter unmittelbar zwecks Eigenwerbung anschreibt?

1.68503

Community-Antworten (3)

H
Hoppel

28.02.2014 um 07:46 Uhr

@ kaplumba

Das darf er natürlich nicht!!!

O
Oblatixx

28.02.2014 um 09:28 Uhr

  1. Bitte nicht die Frage editieren! Es verschwindet für viele im "Nichtsehen", da sie sich nur die aktuellen Antworten anzeigen lassen und Du erhältst keine Antwort mehr.

  2. Da kannst Du gar nichts machen, da es nicht beweisbar ist. Allerdings würde ich als angeschriebener wissen, wo ich mein Kreuz NICHT mache.

S
seppomo

01.03.2014 um 08:06 Uhr

Bundesdatenschutzgesetz

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