Darf der Wahlvorstand Adressdaten der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung an Betriebsratswahlkandidaten zu Werbezwecken herausgeben?

@ hoppel: Danke für die Anwort!

Aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf er das nicht?
und weitergehend gefragt:
Was passiert, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes, welche selber Kandidatin ist, sich die Adressdaten zu eigen macht und die Mitarbeiter unmittelbar zwecks Eigenwerbung anschreibt?