Betriebsratswahl (Eigen-)Werbung
Darf der Wahlvorstand Adressdaten der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung an Betriebsratswahlkandidaten zu Werbezwecken herausgeben?
@ hoppel: Danke für die Anwort!
Aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf er das nicht? und weitergehend gefragt: Was passiert, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes, welche selber Kandidatin ist, sich die Adressdaten zu eigen macht und die Mitarbeiter unmittelbar zwecks Eigenwerbung anschreibt?
Community-Antworten (3)
28.02.2014 um 07:46 Uhr
@ kaplumba
Das darf er natürlich nicht!!!
28.02.2014 um 09:28 Uhr
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Bitte nicht die Frage editieren! Es verschwindet für viele im "Nichtsehen", da sie sich nur die aktuellen Antworten anzeigen lassen und Du erhältst keine Antwort mehr.
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Da kannst Du gar nichts machen, da es nicht beweisbar ist. Allerdings würde ich als angeschriebener wissen, wo ich mein Kreuz NICHT mache.
01.03.2014 um 08:06 Uhr
Bundesdatenschutzgesetz
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