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Wahltermin

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Moin.

Also unser Wahlausschuss hat das wahlausschreiben am 22.2. rausgehängt.

Wann wird gewählt ,?.

Soweit ich weiß soll sechs Wochen später gewählt werden , wegen den Fristen. Oder können mehr als sechs Wochen ab erlass und Aushang des wahlausschreibens liegen. Wäre für mich nicht logisch da ich schon eine Wahl geleitet habe.

Unser Wahltermin ist der 8.5'

Unsere Amtszeit läuft am 4.5 aus.

Also b r lose zeit.

.....???????

1.23202

Community-Antworten (2)

A
Aidan

27.02.2014 um 11:53 Uhr

Also erstmal heißt es "spätestens sechs Wochen" in § 3 WahlO, es darf gern mehr sein zwischen Erlass des Wahlausschreibens und der Stimmabgabe. Mit Aushang des Wahlausschreibens am 22.2. kann die Stimmabgabe also am 5. April beginnen, gern auch später. Wieso ihr aber erst am 8. Mai mit der Stimmabgabe beginnt, halte ich für einen Schreibfehler, es sollte bestimmt 8. April heißen. Gesetzeskonform wärs (es wird ja keine Mindestfrist unterschritten), aber der Wahlvorstand, der das festgelegt hat, hat wenigstens ne Ohrfeige verdient.

Ansonsten hast du Recht. Wenn das mit dem 8. Mai stimmt und danach ja noch Auszählung und eine kleine Wahlablehnungsfrist für die Gewählten läuft, habt ihr dann ne gute Woche keinen BR.

D
dersensenmann

27.02.2014 um 11:53 Uhr

Moin, §3 (1) Wahlordnung: Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlaausschreiben..... Also darf das Wahlausschreiben auch mehr als sechs Wochen vor dem Wahltermin erlassen werden. Ist bei deinem Beispiel ziemlich blödsinnig wegen der BR losen Zeit. Lässt sich aber nun nicht mehr ändern

Gruß Frank

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