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Uhrzeit der Wahlversammlung

P
Patrice
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns (ca. 80-Mitarbeiter-Dienstleistungsbetrieb im Schichtdienst 08:30-04:30 Uhr) stehen BR-Wahlen ins Haus. Wir, der Wahlvorstand, würden gerne mit dem AG das "Vereinfachte einstufige Wahlverfahren" vereinbaren. Er wird sich (wenn überhaupt) aber nur darauf einlassen, wenn er den Betrieb nicht für eine Wahlversammlung schließen muss (Öffnungszeiten 11:00-03:00 Uhr). Es bliebe uns somit, was die Uhrzeit angeht, nur ein kleinens Zeitfenster (z.B. 10:00 Uhr) für die Wahlversammlung. Die meisten MA könnten daran allerdings nicht teilnehmen, da sie erst wenige Stunden vorher ihre Schicht beenden und schlafend im Bett liegen.

Wäre eine Wahlversammlung zulässig, auf der aus genannten Gründen nur ca. 20 % - 25 % der Wahlberechtigten teilnehmen können, und der Rest Briefwahl beantragt?

Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.02.2014 um 14:56 Uhr

Ihr solltet bei einer derartigen Konstellation vom vereinfachten Wahlverfahren absehen.

Die kleine Zahl von AN, die an der Versammlung teilnehmen könnten, wäre nicht o.k.

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