Losentscheid Ordnungsnummern der Listen
Hallo, bei uns wird es eine Listenwahl mit insgesamt 10 Listen geben.
Nun stehen wir vom Wahlvorstand, vor der Aufgabe, durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern den eingereichten Vorschlagslisten zuzuteilen.
Muss der Wahlvorstand zwingend zur Auslosung die Listenvertreter einladen ?
Wenn nicht, wäre dies ein Wahlanfechtungsgrund ?
Danke.
Community-Antworten (5)
24.02.2014 um 09:28 Uhr
Ja. Die müssen zwingend eingeladen werden. Was bereitet denn Schmerzen?
24.02.2014 um 10:00 Uhr
Schmerzen bereitet uns nichts... Wir haben nur einen größeren organisatorischen Aufwand (Termin finden, Alle Einladen etc.).
24.02.2014 um 10:25 Uhr
Das wiederum ist kein Ding: Man legt einfach einen Termin fest (nach eigenem Gusto), veröffentlicht diesen und der, der kommt ist da! Wer nicht kommt, kommt nicht! Damit ist die Sache durch
24.02.2014 um 11:46 Uhr
Exakt! Terminfindung ist nicht Aufgabe des WV. Wenn ihr nett seid, schickt zwei Termine rum, mit der Bitte um Rückmeldung bis zum x.y.2014, z Uhr. Mehrheit entscheidet. Falls keine Rückmeldung kommt oder das Votum nicht eindeutig ist, wird der erstgenannte Termin genommen. Punkt.
24.02.2014 um 11:54 Uhr
Das, was Hartmut vorschlägt, kann man natürlich auch noch machen. In kleinen Betrieben mit kurzen Wegen und Ansprachen kann das durchaus praktikabel sein.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass derjenige, der eine Entscheidung zu treffen hat (zB ob oder ob er nicht an der Auslosung teilnimmt), innerlich noch mehr eskaliert, wenn er zum 'ob oder ob nicht' auch noch das 'wann' zu entscheiden hat.
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