Erstellt am 12.11.2013 um 20:33 Uhr von nicoline
Titania,
nein, das ist nicht rechtens, Du verstehst die Wahlordnung richtig.
Der DKK sagt dazu folgendes:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Homburg, Anhang 1, § 10 WO BetrVG, I. Ermittlung der Ordnungsnummern
RN 4
Sind die Listenvertreter nicht ordnungsgemäß geladen worden oder ist die Bestimmung der Ordnungsnummern fehlerhaft erfolgt, liegt zwar die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über das Wahlverfahren vor. Die Anfechtbarkeit wird aber schon daran scheitern, dass es an einer Kausalität des Verstoßes für das Wahlergebnis fehlt.
***Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.***
Also, den WV informieren, ihn auffordern, die Wahlvorschläge wieder einzuziehen, die korrekte Ermittlung der Ordnungsnummern vorzunehmen und wieder auszuhängen. Korrekter weise sollten die Beschäftigten per Aushang darüber informiert werden, warum die Wahlvorschläge wieder eingezogen werden mussten.
Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, wie das geheilt werden kann?
Erstellt am 12.11.2013 um 22:23 Uhr von Kölner
Wie, wieder einziehen?
Die Missachtung hat doch keine Konsequenzen. Was will man denn da anders machen? Wenn man den WV jetzt auffordert, die Wahlvorschläge wieder einzuziehen, würde doch der Wahlanfechtung zurecht Tür und Tor geöffnet.
Also: Faust inne Tasche und Wahlwerbung machen.
Erstellt am 13.11.2013 um 07:02 Uhr von nicoline
*Die Missachtung hat doch keine Konsequenzen*
***Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.***
Erstellt am 13.11.2013 um 09:17 Uhr von gironimo
Ich denke mal, dass die Nummern letztendlich entscheidend dafür sind, in welcher Reihenfolge die Listen auf dem Wahlzettel stehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt können die Listen ja eigentlich nur ohne Nummer ausgehängt worden sein.
Ich denke, man kann die Sache jetzt noch problemlos heilen, indem der Wahlvorstand die Losung unverzüglich nachholt und die Listen dann entsprechend nummeriert.
Erstellt am 13.11.2013 um 18:29 Uhr von nicoline
*Ich denke, man kann die Sache jetzt noch problemlos heilen, indem der Wahlvorstand die Losung unverzüglich nachholt und die Listen dann entsprechend nummeriert.*
Oder so, ist ja viel besser als mein Vorschlag! ;-))