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Auslosung Ordnungsnummern

T
Titania
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, bei uns stehen die BR-Wahlen an, es wird eine Listenwahl geben. Drei Listen wurden eingereicht und sind angenommen worden. Heute wurden nun überraschen die Listen schon ausghängt. Ich verstehe die Wahlordnung so, das vorher eine Auslosung der Ordnungsnummern unter Anwesenheit der Listenvertreter stattfinden muss. Zwei Listenvertreter sind im Wahlvorstand und die dritte Listenvertreterin hat keine Einladung zu einer eventuellen Auslosung erhalten. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

12.11.2013 um 21:33 Uhr

Titania, nein, das ist nicht rechtens, Du verstehst die Wahlordnung richtig.

Der DKK sagt dazu folgendes: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Homburg, Anhang 1, § 10 WO BetrVG, I. Ermittlung der Ordnungsnummern

RN 4 Sind die Listenvertreter nicht ordnungsgemäß geladen worden oder ist die Bestimmung der Ordnungsnummern fehlerhaft erfolgt, liegt zwar die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über das Wahlverfahren vor. Die Anfechtbarkeit wird aber schon daran scheitern, dass es an einer Kausalität des Verstoßes für das Wahlergebnis fehlt.

Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.

Also, den WV informieren, ihn auffordern, die Wahlvorschläge wieder einzuziehen, die korrekte Ermittlung der Ordnungsnummern vorzunehmen und wieder auszuhängen. Korrekter weise sollten die Beschäftigten per Aushang darüber informiert werden, warum die Wahlvorschläge wieder eingezogen werden mussten.

Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, wie das geheilt werden kann?

K
Kölner

12.11.2013 um 23:23 Uhr

Wie, wieder einziehen? Die Missachtung hat doch keine Konsequenzen. Was will man denn da anders machen? Wenn man den WV jetzt auffordert, die Wahlvorschläge wieder einzuziehen, würde doch der Wahlanfechtung zurecht Tür und Tor geöffnet. Also: Faust inne Tasche und Wahlwerbung machen.

N
nicoline

13.11.2013 um 08:02 Uhr

Die Missachtung hat doch keine Konsequenzen

Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.

G
gironimo

13.11.2013 um 10:17 Uhr

Ich denke mal, dass die Nummern letztendlich entscheidend dafür sind, in welcher Reihenfolge die Listen auf dem Wahlzettel stehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt können die Listen ja eigentlich nur ohne Nummer ausgehängt worden sein.

Ich denke, man kann die Sache jetzt noch problemlos heilen, indem der Wahlvorstand die Losung unverzüglich nachholt und die Listen dann entsprechend nummeriert.

N
nicoline

13.11.2013 um 19:29 Uhr

Ich denke, man kann die Sache jetzt noch problemlos heilen, indem der Wahlvorstand die Losung unverzüglich nachholt und die Listen dann entsprechend nummeriert. Oder so, ist ja viel besser als mein Vorschlag! ;-))

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