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Auslosung der Ordnungsnummern

K
kiki
Nov 2018 bearbeitet

Wenn der Listenvertreter bzw. der Kanditat 1 einer Liste zum Zeitpunkt der Auslosung Urlaub hat muß dann der Zweite Kanditat auf der Liste zur Auslosung der Ordnungsnummern eingeladen werden?

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Community-Antworten (4)

R
Rattle

18.03.2010 um 11:25 Uhr

@kiki

ja, siehe wahlordnung.

mfg

K
kiki

19.03.2010 um 07:08 Uhr

Hallo Rattle, dann sag mir mal wo genau. In § 10 steht nur das die Listenvertreter einzuladen sind. Von Verhinderung und Ersatz einladen kann ich nichts finden.

Vielleicht hat jemand anderer eine Idee. Gruß kiki

N
nicoline

19.03.2010 um 08:44 Uhr

kiki, der WV ist verpflichtet, die Listenvertreter rechtzeitig zu laden, mehr nicht. Wäre eine ersetzende Regelung vorgesehen würde dort stehen : "Bei Verhinderung des Listenvertreters ist..........!" Also, laden und gut! Wenn er nicht kommt, auch gut!

K
kiki

19.03.2010 um 09:13 Uhr

Ja genauso habe ich das auch verstanden, war durch die Antwort von Rattle etwas verwirrt. Danke, Gruß kiki

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