Erstellt am 23.02.2014 um 21:44 Uhr von Kölner
Mit verkünden des endgültigen Wahlergebnisses. Jau. Das ist so.
Erstellt am 23.02.2014 um 21:48 Uhr von Erlemaga
Unsere Wahl ist etwas vorgezogen. ..genaugenommen läuft sie gerade. ..(hab ich eben vergessen zu erwähnen. .sorry)
Gilt das dann auch Kölner? ?????
Erstellt am 23.02.2014 um 21:54 Uhr von Kölner
Erstellt am 23.02.2014 um 22:07 Uhr von Erlemaga
Tja dann muss ich jetzt Uberzeugungsarbeit leisten , dass wir schon ab März und nicht erst ab Mai einen neuen Br haben...
Manchmal nicht so leicht....
Dankeschön
Erstellt am 24.02.2014 um 16:40 Uhr von WolfgangP
Hallo,
Der BR ist auch dann zum regulären Termin neu zu wählen, wenn der vorherige außer der Reihe gewählt wurde - es sei denn, er ist weniger als ein Jahr im Amt, wurde also nach dem 31.5.2013 gewählt. Die Amtszeit des alten BR endet, sobald der neue sich konstituiert hat. Das muss er spätestens 7 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses, der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
Erstellt am 24.02.2014 um 16:44 Uhr von Kölner
Nicht so schnell. Der WV ist nur verpflichtet, 7 Tage nach Ende der Wahl einzuladen aber nicht die Sitzung innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl stattfinden zu lassen.
Außerdem ist deine Antwort für diesen Fall unerheblich.
Erstellt am 24.02.2014 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (WolfgangP):
"es sei denn, er ist weniger als ein Jahr im Amt, wurde also nach dem 31.5.2013 gewählt."
Falsch! ... nach dem 28.02.2013 ...
Zitat (WolfgangP):
"Die Amtszeit des alten BR endet, sobald der neue sich konstituiert hat."
Falsch! Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist der maßgebliche Termin!
Zitat (WolfgangP):
"Das muss er spätestens 7 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses,"
Falsch! Es muss lediglich innerhalb von 7 Tagen eingeladen werden.