Budget für Wahlkampf ?
Muss der Arbeitgeber ein Budget für den Wahlkampf bei Betriebsratswahlen zur Verfügung stellen ?
Community-Antworten (4)
19.02.2014 um 17:29 Uhr
Wie ommst Du denn darauf? Der wird Dir was husten ...
19.02.2014 um 18:37 Uhr
Geld bekommen nur die Listen die ich später dafür im Knast besuchen darf...
19.02.2014 um 19:04 Uhr
Ein wachsames Auge sei trotzdem angezeigt. Ich kenne viele Betriebe, wo der AG still und ohne murren die Wahlwerbung des amtierenden BR einfach als Kosten des BR mit bezahlt und Listen mit Neubewerber müssen sich selbst finanzieren. Das geht dann natürlich auch nicht.
19.02.2014 um 19:22 Uhr
..könnte nach § 4 Absatz V 1 Nr. 10 EStG für den Arbeitgeber gefährlich werden.
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