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Wahlkampf - Darf ein gewähltes Gremium einzelne Mitglieder rügen?

P
pittaa
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Community, darf ein Betriebsrat einzelne Mitglieder wegen offensivem Verhaltens im BR-Wahlkampf rügen? Hintergrund ist eine Veröffentlichung im Intranet des Unternehmens, in der auf offensichtliche Missstände im Gremium in der zurückliegenden Wahlperiode hingewiesen wird. Wohlgemerkt ohne jemanden persönlich anzugreifen, ganz allgemein aber deutlich formuliert.

Ich habe leider trotz intensiver Recherche nicht dazu gefunden. Die Kommentierung gibt nichts her. Hat jemand eine Idee dazu?

1.80006

Community-Antworten (6)

M
Mattes

30.03.2016 um 15:42 Uhr

°-°

Möglichkeiten wären:

ein öffentlicher Schubskreis Steinigung mit einem spitzen Hut in die Ecke stellen oder ähnliches...

aber bitte mit ordentlichen Mehrheitsbeschluss im Gremium und natürlich als ordentlicher TO-Punkt.....

wenn die öffentliche Bloßstellung zu keiner Besserung führt, bleibt nur das aller aller letzte Mittel, welches ein Gremium nutzen kann und sollte.....

miteinander reden

Ironie aus: Werden Lügen verbreitet oder erzählt man die Wahrheit? Wenn es offensichtliche Missstände sind!?!? Wo ist dann das Probleme diese anzusprechen, aufzugreifen und zu beheben???

G
gironimo

30.03.2016 um 16:41 Uhr

Und was soll die "Rüge" bewirken?

Der Kollege mag seine Kritik offen äußern, und er kann auch das Wort Rüge benutzen.

Und dann ist der Rauch auch wieder verflogen und er fühlt sich dann hoffentlich erleichtert, dass er seinen Zorn aussprechen konnte.

H
Hoppel

30.03.2016 um 19:06 Uhr

@ pittaa

"Hintergrund ist eine Veröffentlichung im Intranet des Unternehmens, in der auf offensichtliche Missstände im Gremium in der zurückliegenden Wahlperiode hingewiesen wird."

Nur mal so ... der letzte Regelwahlzeitraum war in 2014 und die nächsten regulären BR-Wahlen finden erst zwischen 1.3.-31.5.2018 statt! Warum wird bei Euch JETZT ein neuer BR gewählt?

"Hintergrund ist eine Veröffentlichung im Intranet des Unternehmens, in der auf offensichtliche Missstände im Gremium in der zurückliegenden Wahlperiode hingewiesen wird. Wohlgemerkt ohne jemanden persönlich anzugreifen, ganz allgemein aber deutlich formuliert."

Klingt eher nach zulässiger freier Meinungsäußerung und nicht danach, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des BR-Gremiums ernsthaft gefährdet wird! Dass sich die WahlbewerberInnen mit dieser Art von Wahlkampf tatsächlich einen Gefallen tun, darf allerdings bezweifelt werden.

A
AlterMann

31.03.2016 um 13:12 Uhr

Vielleicht sollte sich das Gremium bemühen, so etwas wie einen Verhaltenskodex zu besprechen. In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, wenn der BR mit einer Stimme spricht. Wenn Meinungsverschiedenheiten in einer Sachfrage nicht auszuräumen sind, kann man auch in einem gemeinsamen Text die unterschiedlichen Haltungen zu der Frage darstellen. Ich würde aber in einem BR mindestens absprechen wollen, dass die Meinungen einzelner BRM oder eine Mindermeinung nicht überraschend im Intranet auftauchen. Da ist die Eskalation vorprogrammiert.

P
Pjöööng

31.03.2016 um 15:38 Uhr

Eine Frage muss ich jetzt dazu doch loswerden:

Darf das betroffene BRM an der Abstimmung teilnehmen?

C
celestro

31.03.2016 um 16:49 Uhr

"Darf das betroffene BRM an der Abstimmung teilnehmen?"

Mach den 2ten Schritt nicht vor dem Ersten. Die Frage war ja "darf ein Betriebsrat einzelne Mitglieder wegen offensivem Verhaltens im BR-Wahlkampf rügen?" und nur wenn man zum Schluss kommt, daß der BR das darf, wäre überhaupt eine Abstimmung in solche Nähe gerückt, daß man sich um diesen Punkt Gedanken machen muß.

Aus dem anderen Topic heraus müßte Dir die Antwort aber auch bereits klar sein.

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