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Eigener Betriebsrat bei Außenstelle mit eigenem Budget

LLB
Lila Laune Bär
Aug 2020 bearbeitet

Hallo,

wir sind Lagerbetrieb mit ca. 150 MA. Im Jan. 2019 wurde ein zweites Lager angemietet (ca. 4 Km entfernt). Dort wurde ein Teil der im Lager 1 arbeitenden Kollegen/innen hin versetzt. Alles korrekt mit Anhörung usw. Nun erfahre ich dass das Lager 2 ein eigenes Budget hat. Können somit die dort tätigen 9 MA einen eigenen BR gründen?

Rechtsquellen wären super.

Danke Lila Laune Bär

57903

Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

13.08.2020 um 15:55 Uhr

  1. Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
  2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

4 km sind nicht grade viel - ob das reichen wird wage ich zu bezweifeln.

Eigenes Budget ist keine Eigenständigkeit durch Aufgabenbereich und Organisation.

Also komme ich zu dem Schluss - Nein kein eigener BR Könnt ihr aber bei der nächsten Wahl ja mal bei dem dann neuen Wahlvorstand prüfen lassen. Bei der letzten Wahl habt ihr ja wohl beim Hauptbetrieb mitgewählt.

C
celestro

13.08.2020 um 17:27 Uhr

Warum würde man da überhaupt einen eigenen BR haben wollen? Die Kollegen werden aber durch Euch vertreten, oder?

S
seehas

13.08.2020 um 18:24 Uhr

Ideal wäre es natürlich, wenn von den dort tätigen Mitarbeitenden auch jemand im BR vertreten wäre. Aber das lässt sich ja bei der nächsten Wahl vielleicht erreichen.

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