Erstellt am 15.02.2014 um 21:31 Uhr von Kölner
Ja. Kann er. Das nennt man Demokratie!
Eigene liste machen, 11 Unterstützer Suchen und gut ists.
Erstellt am 16.02.2014 um 22:06 Uhr von ActionHero
Naja, in der Theorie hat Kölner hier nicht recht.
In der Praxis wird es aber kaum zu vermeiden sein, dass es so abläuft. Große rechtliche Möglichkeiten sich hiergegen zu wehren, hat man eigentlich auch nicht.
Das führte auch dazu, dass das BAG selbst Listen die den Anforderungen der Sollvorschrift des § 6 WO nicht entsprechen, als gültig angesehen hat.
Demokratie wäre es, wenn es so gehändelt würde wie es dass Gesetz eigentlich vorsieht.
Da eine Vorschlagsliste eine Urkunde darstellt, die eine gemeinsame Willenserklärung der Unterzeichner ist, könnten normalerweise auch nur alle zusammen hierüber befinden. Wäre dann die Mehrheit dagegen, könnte man es demokratisch nennen. Nicht aber, wenn dies nur einer entscheidet.
In der Praxis sieht dies dann allerdings meist anders aus.