Langzeit erkrankter Mitarbeiter kam nicht auf Vorschlagsliste
Bei uns stehen BR Wahlen an. Die Vorschlagsliste und Liste mit den Stützunterschriften wurde gestern fristgerecht geschlossen. Ich bin im Wahlvorstand, und heute kam ein Kollege nach 4-monatiger Erkrankung zurück und fragte mich, warum er über die Vorschlagsliste nicht informiert worden sei. Ich finde dazu leider nichts in den Unterlagen zur BR-Wahl, gibt es dazu überhaupt etwas Geschriebenes? Sind wir als Wahlvorstand verpflichtet, langzeiterkrankte Mitarbeiter über die Wahl zu informieren? Briefwahlunterlagen mit der Wählerliste bekommen diese natürlich rechtzeitig zugeschickt.
Community-Antworten (1)
12.02.2014 um 16:24 Uhr
Ihr als Wahlvorstand seid nicht verpflichtet, über die Wahl zu informieren und auch nicht, die Briefwahlunterlagen unaufgefordert den Kranken zuzuschicken. Was man als Kollege tut, ist etwas anderes, und dann kann die Briefwahl gefordert werden.
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