Erstellt am 11.02.2014 um 13:21 Uhr von rolfo
Das Wahlausschreiben wird nicht geändert, bestimmte Zahlen werden mit dem Tag des Wahlaushangs berechnet. Die Wählerliste aber muss angepasst werden
Erstellt am 11.02.2014 um 13:31 Uhr von Mitbestimmer
Eine zahlenmäßige Veränderung der Wählerliste hat jedoch Einfluß auf die Mitarbeiter-Gesamtzahl bzw. auf die Anzahl des Minderheitengeschlechts, welche im Wahl-Ausschreiben zu einem Stand x veröffentlicht wurde.
Wenn nun nur die Wählerliste korrigiert wird, stimmen beide Unterlagen (Wahl-Ausschreiben und Wählerliste) inhaltlich bezogen auf die Mitarbeiter-Gesamtzahl nicht mehr überein !
Erstellt am 11.02.2014 um 13:35 Uhr von rolfo
Genau diese Zahlen sind am Tag der Wahlausschreibung zu ermitteln, Änderungen danach werden nicht mehr berücksichtigt, das gleiche gilt für die Anzahl der Stützunterschriften
Erstellt am 12.02.2014 um 17:19 Uhr von pemahu
Mitbestimmer, das ist totaler Quatsch. Nichts darf anhand neuer Fakten neu festgelegt werden, alles bleibt wie im Wahlausschreiben zum Zeitpunkt des Aushangs dargestellt: Sitze, Stützunterschriftenzahl, Minderheitengeschlechtssitze.
Nur die Wählerliste ändert sich und u.U. könnte auch mal das am Wahltag effektiv in der Minderheit befindliche Geschlecht von dem in der Wahlausschreibung abweichen. Dennoch gilt das Wahlauschreiben, es DARF KEINESFALLS angepasst werden!