Wahlberichtigt wenn freigestellt ?
Hallo, leider haben wir die Situation, das Kollegen schon gekündigt sind und deren Kündigungsfrist noch bis über den Wahltermin hinaus läuft, teilweise sind diese schon Freigestellt bekommen aber noch ihren Lohn. Sind diese Freigestellten dann noch wahlberechtigt?
Community-Antworten (6)
11.02.2014 um 17:23 Uhr
Wenn sie unwiderruflich freigestellt sind, sind sie nicht mehr wahlberechtigt.
Laufen eventuell noch K-Schutzklagen?
11.02.2014 um 18:24 Uhr
Fitting 26. Auflage RN33 zu §7 widerspricht allerdings der Aussage von gironimo. Und nun?
11.02.2014 um 22:01 Uhr
Evtl. Rechtsgrundlage für die Argumentation unwiderruflich freigestellt
12.02.2014 um 10:05 Uhr
Ich bin hier mit Gironimo einig, unwiderruflich freigestellte sind nicht mehr in den Betrieb eingebunden und deshalb nicht wahlberechtigt. Läuft allerdings eine Kündigungsschutzklage sind sie wahlberechtigt.
12.02.2014 um 10:15 Uhr
Wie ist das "Evtl." in Beitrag 228395 zu deuten?
13.02.2014 um 15:25 Uhr
Hallo Frieder, Im Falle der Kündigung des AN gilt Folgendes: Bei einer ordentlichen Kündigung besteht das Wahlrecht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort, da bis zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis Bestand hat, das gilt auch dann wenn der AN von der Arbeitspflicht freigestellt ist. Da bei euch der Wahltermin vor Ablauf der Kündigungsfrist liegt. sind diese AN noch Wahlberechtigt.
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