Anfechten Wahlen
Hallo ,
wie lange nach den Wahlen kann man diese anfechten?
Also nach der Mitteilung der Gremiummitglieder
Community-Antworten (4)
10.02.2014 um 17:36 Uhr
Hallo,
innerhalb zwei wochen nach bekanntmachung der gewählten.
MFG
10.02.2014 um 19:47 Uhr
Was wären Gründe die dazu führen würden.
z.B Wählerlisten falsch , würde das schon reichen?
10.02.2014 um 20:02 Uhr
Hallo,
es müsste das wahlergebnis wesendlich beeinflussen.
MFG
10.02.2014 um 20:38 Uhr
siehe auch § 19 BetrVG (mit Kommentare z.B. von Fitting, Däubler oder andere)
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