Erstellt am 13.03.2010 um 07:45 Uhr von ridgeback
Wolly,
können kann man. Mit einer Klage unterstellt man dem WV ja unredlichkeit. Du hättest ja bei der Stimmauszählung anwesend sein können.
Nur sollte man bedenken, geschieht es mit begründetem Verdacht oder aus verletzter Eitelkeit, dass Du nicht gewählt wurdest?
Erstellt am 13.03.2010 um 07:58 Uhr von Immie
@Wolly
... die ja bekanntlich von BR und von eigenen Kandidaten gemacht wird anfechten?...
Wenn das so gelaufen ist...
Oder sprichst du vielleicht doch vom WV?
Erstellt am 13.03.2010 um 12:07 Uhr von peters
Gibt es einen rechtlich haltbaren Grund, die Wahl anzufechten?
Denn "Da wir vier Listen haben wobei bei einer 2 Stimmen fehlen um ein BR zu stellen"
wird als Begründung nicht ausreichen.