Wahlausschreiben per Post
Muss ich den Aussendienstmitarbeitern, Dauerkranken und die Frauen im Beschäftigungsverbot mitteilen, dass eine BRW stattfindet und Ihnen das Wahlausschreiben und Wählerliste zukommen lassen?
Community-Antworten (7)
07.02.2014 um 13:16 Uhr
Wenn sie aus dienstlichen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen können (Außendienstler), dann bekommen sie auch die Briefwahlunterlagen ohne Anforderung zugesandt.
07.02.2014 um 17:34 Uhr
Das Wahlausschreiben muss ja nur ausgehängt werden. In dem muss stehen, wo die Wählerliste einzusehen ist und für welchen Personenkreis "automatisch" Briefwahl beschlossen wurde und wie sonst Briefwahlunterlagen angefordert werden können.
Aus meiner Sicht. Es sollte im Interesse des WV sein, für möglichst viel Transparenz zu sorgen und nicht nur den Mindestanforderungen zu genügen. Aus diesem Grunde würde ich dem von Dir genannten Personenkreis das Wahlausschreiben (nicht die Wählerlisten) auf jedem Fall zusenden.
aus § 3 WO: (...) Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden.(...)
07.02.2014 um 17:37 Uhr
ergänzend zu den AD-Mitarbeitern, bei denen Ihr vielleicht die schriftl. Stimmabgabe beschließt: § 24 WO (...)(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
07.02.2014 um 18:51 Uhr
ihr MÜSST wohl nur den AD-Mitarbeitern Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben zusenden, aber ihr DÜRFT beschließen, allen genannten Personen die Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben automatisch zuzusenden - ganz im Sinne von gironimo: nicht nur den Mindestanforderungen genügen!
07.02.2014 um 19:08 Uhr
Ich erwarte von diesem Personenkreis, dass sie sich selbst drum kümmern.
24.02.2014 um 22:50 Uhr
Jetzt bin ich verwirrt: Wenn ich's richtig verstehe, muss ich denen, die nach der Eigenart ihrer Beschäftigung verhindert sind, also Außendienst, Heimarbeiter, ..., das Wahlausschreiben unaufgefordert zustellen. Denen, die in Elternzeit, Sabbatical usw. sind, DARF ich's aber nur auf Anfrage schicken, oder???
24.02.2014 um 23:35 Uhr
@ Physicus
Du hast vollkommen richtig verstanden! So sieht´s der Gesetzgeber vor ...
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