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Wahlausschreiben per Post

F
FraJu
Nov 2016 bearbeitet

Muss ich den Aussendienstmitarbeitern, Dauerkranken und die Frauen im Beschäftigungsverbot mitteilen, dass eine BRW stattfindet und Ihnen das Wahlausschreiben und Wählerliste zukommen lassen?

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Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

07.02.2014 um 13:16 Uhr

Wenn sie aus dienstlichen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen können (Außendienstler), dann bekommen sie auch die Briefwahlunterlagen ohne Anforderung zugesandt.

G
gironimo

07.02.2014 um 17:34 Uhr

Das Wahlausschreiben muss ja nur ausgehängt werden. In dem muss stehen, wo die Wählerliste einzusehen ist und für welchen Personenkreis "automatisch" Briefwahl beschlossen wurde und wie sonst Briefwahlunterlagen angefordert werden können.

Aus meiner Sicht. Es sollte im Interesse des WV sein, für möglichst viel Transparenz zu sorgen und nicht nur den Mindestanforderungen zu genügen. Aus diesem Grunde würde ich dem von Dir genannten Personenkreis das Wahlausschreiben (nicht die Wählerlisten) auf jedem Fall zusenden.

aus § 3 WO: (...) Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden.(...)

G
gironimo

07.02.2014 um 17:37 Uhr

ergänzend zu den AD-Mitarbeitern, bei denen Ihr vielleicht die schriftl. Stimmabgabe beschließt: § 24 WO (...)(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.

P
pemahu

07.02.2014 um 18:51 Uhr

ihr MÜSST wohl nur den AD-Mitarbeitern Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben zusenden, aber ihr DÜRFT beschließen, allen genannten Personen die Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben automatisch zuzusenden - ganz im Sinne von gironimo: nicht nur den Mindestanforderungen genügen!

K
Kölner

07.02.2014 um 19:08 Uhr

Ich erwarte von diesem Personenkreis, dass sie sich selbst drum kümmern.

P
Physicus

24.02.2014 um 22:50 Uhr

Jetzt bin ich verwirrt: Wenn ich's richtig verstehe, muss ich denen, die nach der Eigenart ihrer Beschäftigung verhindert sind, also Außendienst, Heimarbeiter, ..., das Wahlausschreiben unaufgefordert zustellen. Denen, die in Elternzeit, Sabbatical usw. sind, DARF ich's aber nur auf Anfrage schicken, oder???

H
Hoppel

24.02.2014 um 23:35 Uhr

@ Physicus

Du hast vollkommen richtig verstanden! So sieht´s der Gesetzgeber vor ...

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