Guten Tag,
wir sind ein Betrieb mit 16 Mitarbeiterinnen. Nun stehen wieder Betriebsratswahlen an. Laut BetrVG gilt hier, dass ein Betriebsratsmitglied zu wählen ist. Wie ist es mit Stellvertretern. Dürfen die überhaupt gewählt werden und wenn ja, wie viele?
Danke schon mal.