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Betriebsratswahl Anzahl der Stimmzettel wurden nicht mit der Anzahl der tatsächlichen Wähler (Wählerliste) verglichen - Anfechtungspunkt?

T
tintorot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Bei uns wurde ein neuer BR gewählt. Meine Frage: Vor der Auszählung der Stimmen, hat der Wahlvorstand versäumt, die Anzahl der Stimmzettel mit der Anzahl der tatsächlichen Wähler (Wählerliste) zu vergleichen. Ist das ein Anfechtungspunkt. Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 00:51 Uhr

Bei der Stimmenabgabe ist jeder Wähler, das gilt auch für Briefwähler, vom Wahlvorstand auf der Wählerliste zu kennzeichnen. Das ist erforderlich um mehrfach Stimmabgaben einzelner Personen zu vermeiden. Somit sollte nach der Stimmenauszählung die Anzahl der gekennzeichneten „Wähler“ mit der Anzahl der ungültigen und gültigen Stimmzettel abgeglichen werden. Die ungültigen Stimmzettel befinden sich logischerweise nicht in der Wahlurne. Anhand der aufzubewahrenden Wahlunterlagen ist jeder Zeit ein Abgleich auch noch nachträglich möglich, zB wenn die Wahl angefochten wird.

Ob die von tintorot genannte Beanstandung ein genereller Grund für eine Wahlanfechtung ist, würde ich verneinen. Es sei den es gibt konkrete Gründe die Unregelmäßigkeiten vermuten lassen.

V
VIONÄR

29.01.2008 um 09:55 Uhr

Wo befinden sich denn die ungültigen Stimmzettel dann? Bisher war es bei uns jedenfalls immer so, dass alle Stimmzettel in der Wahlurne waren, die Feststellung der Ungültigkeit erfolgt doch wohl bei der Auszählung! Wenn der Wahlvorstand den Beweis antreten kann, dass an jeden Wahlberechtigten auch nur ein Stimmzettel ausgegeben wurde, so halte ich dies für korrekt und auch nicht anfechtbar.

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 14:32 Uhr

VIONÄR dein Einwand ist z.t. berechtigt. Bei Briefwählern kann es aber Vorkommen, dass die Vorgaben über die Handhabung der zurück zu schickenden Wahlunterlagen nicht beachtet wurden. Da gibt es ja diverse Fehler die gemacht werden können bzw. gemacht werden zB persönliche Erklärung vergessen, nicht unterschrieben, in falschen Umschlag, usw. . Somit kann es sein, dass diese Stimmzettel nicht an der Wahl teilnehmen dürfen und somit auch nicht in die Wahlurne kommen. Diese ungültigen Unterlagen sind aber auch bei den Wahlunterlagen aufzubewahren und somit auch bei Bedarf jederzeit nachvollziehbar.

Der Wahlvorstand hat darauf zu achten, dass nur die Berechtigten auch nur einmal an der Wahl teilnehmen. Das ist nicht gewährleistet wenn nur die Aushändigung der Stimmzettel dokumentiert wird. Was ist wenn Kollegen Stimmzettel erhalten aber nicht wählen. Dann gibt es bei der Überprüfung der Wahl Probleme. Wichtig ist, das dokumentiert wird was in die Urne reinkommt, so das nachvollzogen werden kann was aus der Urne rauskommen muss. Zusätzlich sind bei der öffentlichen Auszählung vor Urnenöffnung die Unterlagen der Briefwähler auf Gültigkeit zu prüfen und die gültige Umschläge mit Stimmzettel in die Urne zu verbringen. Somit dürfte die Wahl immer nachvollziehbar sein.

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