Hallo Zusammen,
ich habe jetzt keinen konkreten Paragraphen im BetrVG oder in der WO gefunden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Wahlvorstand nach seiner Bestellung auch öffentlich bekannt gegeben werden sollte, oder? In unserer Firma ist anscheinend ein Wahlvorstand bestellt, es wird aber keiner bekannt gegeben, sondern eher ein großes Geheimnis daraus gemacht.....
Danke für eure Einschätzung
Heide