Veröffentlichung des WV
Hallo Zusammen, ich habe jetzt keinen konkreten Paragraphen im BetrVG oder in der WO gefunden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Wahlvorstand nach seiner Bestellung auch öffentlich bekannt gegeben werden sollte, oder? In unserer Firma ist anscheinend ein Wahlvorstand bestellt, es wird aber keiner bekannt gegeben, sondern eher ein großes Geheimnis daraus gemacht..... Danke für eure Einschätzung Heide
Community-Antworten (1)
29.01.2014 um 11:45 Uhr
Es wird sicher eine geheime Wahl ... ;-))
Naja, der Anstand erfordert es schon, dass man das den Mitarbeitern mitteilt, damit sie wenigstens wissen, dass da etwas eingerührt wurde.
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