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Veröffentlichung des WV

H
Heide
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe jetzt keinen konkreten Paragraphen im BetrVG oder in der WO gefunden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Wahlvorstand nach seiner Bestellung auch öffentlich bekannt gegeben werden sollte, oder? In unserer Firma ist anscheinend ein Wahlvorstand bestellt, es wird aber keiner bekannt gegeben, sondern eher ein großes Geheimnis daraus gemacht..... Danke für eure Einschätzung Heide

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Community-Antworten (1)

O
Oblatixx

29.01.2014 um 11:45 Uhr

Es wird sicher eine geheime Wahl ... ;-))

Naja, der Anstand erfordert es schon, dass man das den Mitarbeitern mitteilt, damit sie wenigstens wissen, dass da etwas eingerührt wurde.

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