Darf die Personalabteilung (oder wer auch immer) schon VOR der Veröffentlichung der Vorschlagslisten diese einsehen. Gibt's §§ ?
Erstellt am 19.03.2010 um 09:08 Uhr von knorr Was hat die Personalabteilung mit der Wahl zu tun - außer die Wählerlsite zur Verfügung zu stellen? - NICHTS ! Das ist komplett Sache des Wahlvorstandes.