Vorschlagsliste vor Veröffentlichung
Darf die Personalabteilung (oder wer auch immer) schon VOR der Veröffentlichung der Vorschlagslisten diese einsehen.
Gibt's §§ ?
Community-Antworten (1)
19.03.2010 um 10:08 Uhr
Was hat die Personalabteilung mit der Wahl zu tun - außer die Wählerlsite zur Verfügung zu stellen? - NICHTS ! Das ist komplett Sache des Wahlvorstandes.
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