Erstellt am 28.07.2022 um 15:00 Uhr von Relfe
waren bei der Wahl nur die 2 MA als Kandidat angetreten?
keine weiteren Kandidaten die sich selbst gewählt haben (min. 1 Stimme)
dann muss neu gewählt werden, weil warum sollte jetzt die Zusammenlegung möglich sein, wenn bei der Wahl getrennte BR festgestellt wurden?
Erstellt am 28.07.2022 um 15:34 Uhr von MucMB
Es waren nur die beiden Kandidaten angetreten. Sehr schwieriger Standort. Brauchen aber wegen vieler Veränderungen dringend einen BR. Also bleibt nur Neuwahlen? Kann der je
Erstellt am 28.07.2022 um 15:58 Uhr von Relfe
wobei wenn das die beiden einzigen Kandidaten waren, woher sollen jetzt welche kommen?
der GBR kann dort Betirebsratswahlen einleiten
-->Betriebsratswahlen in betriebsratslosen Betrieben in die Wege zu leiten (§ 17 BetrVG)
Dann müsste man MA finden die WV machen und dann noch Kandidaten.
Sollte das scheitern, gibt es entweder dort keinen BR oder man versucht tatsächlich eine "Betriebseingleiderung"
https://kliemt.blog/2018/05/31/aus-2-mach-1-folgen-fuer-betriebsrat-und-betriebsvereinbarungen-bei-bildung-eines-gemeinschaftsbetriebes/