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Stimmabgeabe nach Schließung Wahllokal

G
grenzhausen
Nov 2016 bearbeitet

Die Bundeswahlordnung § 60 läßt unter einer bestimmten Voraussetzung auch eine Stimmabgabe nach Schließung des Wahllokals im Wahllokal zu. Darf bei einer Betriebsratswahl auch der § 60 Bundeswahlordnung angewandt werden.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

20.01.2014 um 08:06 Uhr

Nein. Das geht nicht, wenn man vor der Tür und nicht dahinter steht.

L
Lexipedia

20.01.2014 um 08:08 Uhr

Die BWO gilt nicht für die Betriebsratswahl! Es ist nur die WO anzuwenden!

T
tommyh

20.01.2014 um 19:00 Uhr

Aber wir haben bisher immer die Wahlordnung vom Dackelzüchterverein angewendet war das etwa verkehrt? ;-)

H
Hoppel

20.01.2014 um 20:59 Uhr

@ All

Der § 60 der Bundeswahlordnung besagt lediglich, dass die Personen, die sich VOR Schließung des Wahllokals in demselbigen befinden, noch ihre Stimmabgabe tätigen dürfen.

Ich wüsste nicht was dagegen sprechen soll, das bei einer BR-Wahl genauso zu handhaben.

O
Oblatixx

20.01.2014 um 22:58 Uhr

Ehm ... das sagte doch schon Kölner ...

N
nicoline

20.01.2014 um 23:24 Uhr

Ehm, vielleicht wurde es ja um 19:59 Uhr nur etwas verständlicher ausgedrückt, was ja grundsätzlich weder schädlich noch zu verurteilen ist.

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