Erstellt am 25.04.2018 um 15:35 Uhr von Nordling
Warum nicht??? Viele Wahlvorstandsmitglieder sind Kandidaten. Sollten die die Wahl auch nicht beaufsichtigen?
Erstellt am 25.04.2018 um 16:36 Uhr von MaJoK
Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer darf als Wahlhelfer mitarbeiten unabhängig welche Funktion er hatte oder haben wird.
Erstellt am 25.04.2018 um 18:58 Uhr von BloodyBeginner
... und wenn bei Listenwahl auch Wahlhelfer von allen Listen berücksichtigt werden gibts auch kein böses Blut