Erstellt am 15.01.2014 um 17:26 Uhr von BloodyBeginner
Du darfst dich bei den Betriebsratswahlen aufstellen lassen - aber NUR bei den Wahlen in deiner Verleihfirma (bspw. Adecco, Randstad....) - falls es da welche gibt und NICHT bei deiner Entleihfirma. Dort darfst du aber wählen gehen, wenn du möchtest.
Erstellt am 15.01.2014 um 17:29 Uhr von Tista
Danke für die schnelle Antwort. Thema kann dann geschlossen werden.
Erstellt am 15.01.2014 um 20:35 Uhr von brisant
Tista, es ist eigentlich lt. Gesetz nicht der Sinn dich in den BR wählen zu lasden um für sich einen persöblichen Schutznzu erlangen.
Erstellt am 15.01.2014 um 20:44 Uhr von Tista
Das war auch nicht meine Absicht der BR von der Entleihfirma sagte das ich mich Aufstellen lassen könnte und das ich da einen Schutz bekommen würde. Da die aber wenig Ahnung haben in meinen Augen wollte ich hier mal nachfragen was an dem ganzen so wahr ist.
Erstellt am 15.01.2014 um 20:45 Uhr von Kölner
Brisant
"Lt. Gesetz" ist zu dem von dir bemängelten verhalten gar nichts gesagt.