Kandidadur zurückziehen
Hallo kann ich kurz vor der Wahl noch meine Kandidatur zurück ziehen?
Bei uns wird der 1. Betriebsrad gewählt, es sind 5 zu wählen, es gibt eine Liste mit 9 Bewerbern WV der WV und 2 Freunde an den 1. 5 stellen stehen(alle dieselbe Abteilung). Die normalerweise beleibtesten Mitarbeiter an den zwei letzten stellen (also von vornherein ausgeschlossen) diese Listenplätze wurden vom WV festgelegt. Ich als Einzelbewerber stehe nun als liste 2 zwar mit viel besseren Chancen da gewählt zu werden als bei Personenzahl. 3. Liste wurde noch rechtzeitig zurückgezogen und weitere gibt es nicht. Wenn ich zurückziehe ist die Überlegung muss dann nicht wieder Personenzahl durchgeführt werden mit Chancen für alle Bewerber. Wahl ist am 17.1. 2014. Durch die Situation gibt es sehr viel Unmut in der Firma.
Community-Antworten (32)
12.01.2014 um 11:53 Uhr
Nene. Da ist nix mehr mit zurückziehen. Das würd jetzt bis zum Schluss genauso durchgeführt.
12.01.2014 um 12:08 Uhr
@Kölner Bin mir hier gerade nicht so sicher, weil Speierling schreibt das die Listenplätze vom wo festgelegt wurden. Irgendwas scheint hier irgendwo nicht ganz hin zu hauen.
@Speierling. Was ist mit wo gemeint?
12.01.2014 um 12:09 Uhr
Also es gibt jetzt zwei Listen. Die Liste 1 hat 9 Bewerber und die zweite Liste einen Bewerber. Richtig?
Es sind 5 BR zu wählen. Es liegt doch nahe, dass die Liste mit dem einen Bewerber gewählt wird und die Liste mit den 9 Bewerbern mit 4 Wahlbewerbern in den BR einzieht. So viele Stimmen wirst Du doch kriegen?!
Die übrigen 5 sind Ersatzmitglieder.
So ist es nun mal. Da kann man Kölner nur recht geben. Damit muss man leben. Über eine gemeinsame Liste hättet Ihr vorher reden müssen.
12.01.2014 um 12:23 Uhr
@ Speierling
Ist ein Wahlvorschlag eingereicht, kann die Kandidatur NICHT mehr zurück gezogen werden.
Aber ein Kandidat hat innerhalb der Erklärungsfrist gem. §17 Abs.1 WO die Möglichkeit erklären zu können, die Wahl nicht anzunehmen. Danach kann nur noch der Rücktritt erklärt werden.
Aber die Listenplätze werden NICHT vom WO (ich nehme an der Wahlvorstand ist gemeint) festgelegt, sondern vom jeweiligen Listenführer.
Allerdings könnte in Eurem Betrieb das vereinfachte Wahlverfahren beschlossen worden sein. Das muss aber im Wahlausschreiben stehen!! Dann könnten X Listen eingereicht worden sein, es käme trotzdem zur Persönlichkeitswahl. Ausschließlich in diesem Fall würden ALLE Wahlbewerber durch den WV in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufgeführt.
12.01.2014 um 12:24 Uhr
Mich würde aber auch interessieren, wer ist >> wo, Listenführer? --> doofer Name.
12.01.2014 um 12:26 Uhr
Deshalb, irgend was passt da noch nicht ganz zusammen.
12.01.2014 um 12:28 Uhr
WV nicht WO
Listenwahl war vom WV beabsichtigt 3. liste eventuell getürkt und weil nichtmehr notwendig zurückgezogen.
aber noch eine Frage können sich liste 6-9 gegen die Vergabe wehren sie haben erst mit Veröffentlichung der Wahllisten von ihrem Listenplatz erfahren.
und noch etwas, die Wahl beginnt 6.00 (erster Schicht wechsel) und endet 1h nach Schicht wechsel um 15.00. Liste wurde aber erst am 10.1. nach 19.00 ausgehängt also eigentlich keine Komplette Woche vor Anfang oder ente des Wahlvorgangs.
12.01.2014 um 12:28 Uhr
ich bin da ganz bei Hoppel. Ersetzt das o durch ein v - schon passts
12.01.2014 um 12:31 Uhr
Wenn die Wahl am 17.01. sein soll... Dann kann man KEINE liste mehr zurückziehen. Heute ist der 12.01.
12.01.2014 um 12:38 Uhr
So ist es. Man kann die Wahl letztendlich nicht annehmen, aber nun muss man erst mal durch!
12.01.2014 um 12:40 Uhr
Wenn aber noch Zeit ist eine Liste einzureichen, kann man einevweitere Liste mit den/ dem gleichen Kandidaten einreichen. Dann muss der WV klären welche bestehen bleiben soll. Erklärt man sich nicht, muss der WV beide von der Wahl ausschließen.
12.01.2014 um 12:42 Uhr
Hier sind aber wohl offensichtliche Verstöße gegen der Wahlordnung begangen worden. Hier wäre eine BR Wahl dann sogar anfechtbar.
12.01.2014 um 13:34 Uhr
@ Speierling
Bei Euch scheint Einiges verdammt falsch zu laufen!
"Listenwahl war vom WV beabsichtigt 3. liste eventuell getürkt und weil nichtmehr notwendig zurückgezogen."
Es spielt überhaupt keine Rolle, was ein WV meint. Wird im normalen Wahlverfahren mehr als ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, kommt es zur Listenwahl. Gibt es nur einen gültigen Wahlvorschlag kommt es zur Mehrheits(Personen)wahl.
"aber noch eine Frage können sich liste 6-9 gegen die Vergabe währen sie haben erst mit Veröffentlichung der Wahllisten von ihrem Listenplatz erfahren."
Das kann und darf überhaupt NICHT vorkommen. Für JEDEN Wahlvorschlag müssen Stützunterschriften gesammelt werden. Das bedeutet ganz konkret:
- Auf einem Wahlvorschlag müssen ALLE KandidatInnen in klar erkennbarer Reihenfolge aufgelistet sein, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wird. Diese Reihenfolge darf weder verändert noch weitere KandidatInnen hinzugefügt werden.
"und noch etwas, die Wahl beginnt endet 1h nach Schicht wechsel um 15.00."
Wann hat denn der weit überwiegende Teil Eurer KollegInnen Feierabend? Und ab wieviel Uhr kann am Wahltag gewählt werden?
"Liste wurde aber erst am 10.1. nach 19.00 ausgehängt also eigentlich keine Komplette Woche vor Anfang oder ente des Wahlvorgangs."
Warum ist plötzlich nur noch von einer Liste die Rede?
Auch wäre es hilfreich, wenn Du meine gestellte Frage nach dem Wahlverfahren beantworten würdest. Also nochmal ... wird im vereinfachten oder im normalen Wahlverfahren gewählt? Bislang kann nur vermutet werden, dass das normale WV greift.
12.01.2014 um 13:40 Uhr
Schmitti. Bei dieser Terminlage passiert und geht da gar nichts mehr.
12.01.2014 um 16:59 Uhr
Die Öffnungszeiten des Wahllokals decken alle 3 schichten ab. Höchstens 2-3 die nicht in 3 Schichten Arbeiten müssten extra zum Wählen kommen.
Es wird ein normales Wahlverfahren.
Es wurde eine Blatt ausgehängt worauf alle Personen von liste 1 mit einer Nummer stehen und darunter die 2. liste mit meinem Nahmen.
12.01.2014 um 17:25 Uhr
Was meinst Du mit Listenplätzen? Die Reihenfolge der Kandidaten oder die Reihenfolge der Lusten auf dem Wahlzettel? Die Reihenfolgen der Kandidaten auf der Liste, darf und wird vom Listenführer und bei Gewerkschaftslisten von der Betriebsgruppe der GEW vor der Erstellung der Liste festgelegt. Klar berücksichtigt man dabei 1. Wer soll einen sicheren Listenplatz haben, 2. Wer ggf einen der wohl nur zum EBRM reicht., 3. beachtet man Beliebheiten und wo arbeiten die Koll. also möglichst viele Bereiche abdecken, damit bekannte Koll von dort auch gewählt werden. ..... Die Reihenfolge der Listen auf dem Wahlzettel, stellt der WV durch Losentscheud fest.
12.01.2014 um 19:01 Uhr
Zitat (Hoppel): "´aber noch eine Frage können sich liste 6-9 gegen die Vergabe währen sie haben erst mit Veröffentlichung der Wahllisten von ihrem Listenplatz erfahren.´
Das kann und darf überhaupt NICHT vorkommen. Für JEDEN Wahlvorschlag müssen Stützunterschriften gesammelt werden. Das bedeutet ganz konkret:
- Auf einem Wahlvorschlag müssen ALLE KandidatInnen in klar erkennbarer Reihenfolge aufgelistet sein, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wird. Diese Reihenfolge darf weder verändert noch weitere KandidatInnen hinzugefügt werden."
Wenn die Kandidaten 6 bis 9 keine Stützunterschrift geleistet haben (und sie sich auch ansonsten nicht um die Wahl kümmern), dann ist es durchaus nachvollziehbar, dass sie erst mit Veröffentlichung der Vorschlagslisten von Ihrer Platzierung erfahren.
12.01.2014 um 19:19 Uhr
(OT) @Oblatix, ich gebe dir in #225417 vollkommen recht, 'Listenführer' hat vom Klang her ein Gschmäckle. Ich weiß auch nicht, wer das Wort in die Welt gesetzt hat; die mir bekannten Kommentare sprechen vom 'Listenvertreter'. ;)
12.01.2014 um 20:38 Uhr
@Hartmut Du hast recht, aber auch am Wochenende lege ich nicht immer jedes Wort auf die Goldwaage, wenn im Allgemeinen erkennbar ist, was ich sagen wollte. Also: Der ListenBESTIMMER ... ;))
13.01.2014 um 16:47 Uhr
Gibt es noch weitere Anmerkungen?
15.01.2014 um 23:18 Uhr
@Speierling Ich fange mal so an: Der Wahlvorstand kann wohl bei der Listenwahl festlegen welche Liste an welcher Position kommt: Er hat aber kein Einfluss drauf welche Person innerhalb jedr Liste an welcher Stelle gesetzt wird. Das ist Sache des Listenführers. Murkst der Wahlvorstand darin rum, wäre die Wahl anfechtbar. Ob die eine Liste die zurück gezogen hat auch wirklich hätte zurück ziehen dürfen ist so nicht zu beantworten Dies ginge nicht mehr wenn das Wahlausschreiben schon Aushang und die Liste schon Stützunterschriften gesammelt hatte. Hier müssten sie die Wahl bis zum bitteren Ende gehen und falls welche in den BR rein kommen, das Amt des BR ablehnen. Hat der Wahlvorstand sie von der Wahl runter genommen obwohl der Wahlaushang schon raus war und Stützunterschriften schon gesammelt, wäre die Wahl anfechtbar. Deine Anfrage zu Deiner Einmannliste wäre dann Analog des vorherigen Absatzes. Ist damit die Frage beantwortet?
15.01.2014 um 23:28 Uhr
Bei der Listenwahl wird die Reihenfolge der Listen auf dem Wahlzettel ausgelost.
15.01.2014 um 23:31 Uhr
Ist natürlich die bessere Wortwahl ;-)
16.01.2014 um 10:13 Uhr
Die Reihenfolge der Listen auf dem Wahlzettel wird von mir eigentlich nicht Beanstandet.
Bei der Liste1 wurde die Reihenfolge der Personen auf der Liste vom Listenführer festgelegt. Der Listenführer ist aber Gleichzeitig auch Vorsitzender des Wahlvorstandes. Er hat mit seiner Liste die Aussichtsreichsten und Beleibtesten Kandidaten von vornherein ausgeschlossen und hat sozusagen seinen Stammtisch auf Listenplatz 2-5 um sich versammelt und ich bin der einzige Störenfried in seiner runde sollte ich gewählt werden. Von der Stimmung in der Belegschaft her bekomme ich auch wahrscheinlich mehr als genug Stimmen, was mir als Einzelkandidat nichts nützt.
16.01.2014 um 17:24 Uhr
Wenn du einen neuer und einen lahm in deiner mannschaft haettest,wuerdest du als trainer doch auch so aufstellen um auch fuer dich den groesr moeglichen erfolg zu haben und wuerdest nicht dn lahm rein stellen ins tor nur weil er mehr sympathein in bayern hat. Hat der listenfuehrer die liste nicht nach dem sammeln der stuetzunterschriften veraendert,wedert er halt nur nr clevere taktik an. Das waere ligitiem.
16.01.2014 um 18:27 Uhr
Das Problem ist ja das er zwei Lahme dabei hat und was Bissiges ausgeschlossen hat. Auch hätte er mit dem Tiger auch eine andere Abteilung mit ins Boot geholt, worauf ein Listenführer ja eigentlich auch achten sollte.
16.01.2014 um 19:27 Uhr
Dann sieh zu das Du nicht Lahm und gewählt wirst. Du wirst die Oposition darstellen die es obliegt den Lahmen das gehen zu leeren. Denn nicht s ist so wie es ist. Und nichts ist so wie es zu sein scheint.
18.01.2014 um 00:32 Uhr
von ca.90 Wahlberechtigten haben 74 Gewählt. ganze 12 Stimmen für Liste 1. Meine Liste erhielt 59 Stimmen und 3 haben ein etwas zu großes Kreutz gemacht. Für mich ein eindeutiges Votum gegen die Verfahrensweise des WV. Es gibt zwar auch einige Anfechtungsgründe die einem Richter aber sicherlich nicht ausreichen werden.
zB: Wahlurne wurde nicht in der Zeit zwischen den Wahlgängen nicht versiegelt und außerhalb der Firma in einem Haus eines Mitgliedes des WV aufbewahrt. Auch sollten ja Außendienstler oder auch schon längere Zeit Kranke die kaum oder gar nicht anwesend sind die Briefwahlunderlagen ohne Aufforderung zugesandt bekommen, was nicht geschehen ist usw.
Kann die Mehrheit der Belegschaft was gegen den BR ausrichten? Die meisten der Leute wollen eigentlich eine Neuwahl und diesmal im vereinfachten Verfahren.
18.01.2014 um 00:36 Uhr
Nene. Das ist jetzt gewählt. Sei doch froh! Listenwahl ist übrigens eine ausdrücklich bevorzugte Wahlforscher im BetrVG
18.01.2014 um 00:48 Uhr
Was heißt "Sei doch froh"?
3-4 Stiere die auf ein rotes Tuch zu rennen anstatt es erst einmal mit guten Argumenten zu versuchen.
18.01.2014 um 00:56 Uhr
Du bist einzeln auf der liste gewesen? Das ist das los....
18.01.2014 um 09:58 Uhr
Hätte ... wenn ... Noch zwei, drei Gleichgesinnte auf deiner Liste und schon würde die Welt anders aussehen. Aber nun ist die Wahl gelaufen und wenn die Wahl keiner anficht, gibt es in vier Jahren die nächste. Dann aber besser vorbereiten. ;)
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