Kandidatur zurückziehen nach Bekanntgabe - Wie müssen wir jetzt als Wahlvorstand vorgehen?
Hallo zusammen ich bin in unserem Betrieb in Wahlvorstand! Der Betriebsratswahl findet am 04.03.2008 statt! Es sind insgesamt neun Betriebsratssitze zu vergeben, davon drei Frauen! Wir haben die Vorschlagliste bekannt gegeben und eine Kandidatin will jetzt Ihre Kandidatur Zurückziehen, somit haben wir nur zwei Frauen als Kandidatin!
Wie müssen wir jetzt als Wahlvorstand vorgehen, was müssen wir alles tun?
Community-Antworten (7)
18.02.2008 um 10:18 Uhr
Der WV kann und darf jetzt nichts mehr machen.
Es steht der Kandidatin aber frei, die Wahl nach der Stimmenauszählung nicht anzunehmen.
18.02.2008 um 10:21 Uhr
Hallo Oezoemer,
nach Einreichung der Vorschlagsliste darf diese nicht mehr verändert werden.
Die Kandidatin kann, bei ihrer Wahl, die Wahl nicht annehmen, dann bekommt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl den Sitz. Der Minderheitenschutz gilt nur insoweit auch Kandidaten vorhanden. Hättet Ihr keine Frau dabei könntet Ihr auch wählen.
MfG Angi1
18.02.2008 um 10:24 Uhr
@oezoemer, vielleicht überlegt sich's die 3. Kandidatin bis dahin nochmal! Wenn ihr für die Minderheitenregelung 3 Frauen ausgerechnet habt, würde sie reinkommen, auch wenn sie nur 1 Stimme bekommt. Ansonsten sind eben nur 2 Frauen im Gremium.
18.02.2008 um 10:55 Uhr
@Mona-Lisa Vielleicht möchte die Kollegin, dass noch nicht einmal die Kandidatur bekannt wird...
18.02.2008 um 10:58 Uhr
@Kölner, dafür ist es zu diesem Zeitpunkt zu spät!
18.02.2008 um 12:02 Uhr
Kölner: ich zitiere: "Wir haben die Vorschlagliste bekannt gegeben und eine Kandidatin will jetzt Ihre Kandidatur Zurückziehen, somit ......"
Dafür wäre es auch dann zu spät, wenn der WV hier noch etwas unternehmen könnte.
18.02.2008 um 13:40 Uhr
@Mona-Lisa Jaja, ist ja schon gut. ;-) ...überlesen!
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